Hallo,
ich bin im Mutterschutz und gleich nach der Elternzeit muss ich naemlich meinen Arbeitsplatz wechseln, da ich Berufspraktikum bei dem anderen Arbeitsgeber machen muss. Also gibt es dann keine Zeit , um meinen aufgehobenen Resturlaub nach der Elternzeit zu nehmen. Darum würde ich meinen Resturlaubrlaub ( 14 Tage) gerne nach dem Mutterschutz, aber vor der Elternzeit nehmen. Hat es Auswirkung auf die Elternzeit und Elterngeld? Und gibt es ueberhaupt Sinn, das so zu machen?
Vielen Dank für Antwort
von
tanik83
am 24.07.2013, 09:57
Antwort auf:
Resturlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit
Hallo,
nein, das macht keinen Sinn, weil Sie EG verschenken
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2013
Antwort auf:
Resturlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit
Ne, ergibt keinen Sinn, weil Du Geld verschenkst.
Was denn für ein Praktikum ? Da kann man doch auch Urlaub nehmen oder nicht ? Du wechselst ja nicht den Arbeitgeber.
Ansonsten eben nach der Elternzeit den Urlaub auszahlen lassen.
von
Sternenschnuppe
am 24.07.2013, 10:12
Antwort auf:
Resturlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit
Ich arbeite in der privaten Kinderkrippe als Kinderpflegerin. Habe nebenbei Erzieherausbildung gemacht und muss jetzt ( nach der Elternzeit) Berufspraktikum machen. Dafuer muss ich entweder in den Kindergarten gehen oder in den Hort. Also muss ich fuer das Praktikumsjahr meine jetzige Arbeitstelle kuendigen. Darum kann ich meinen Resturlaub nach der Elternzeit nicht nehmen.
von
tanik83
am 24.07.2013, 12:25
Antwort auf:
Resturlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit
Ah, verstehe.
Super, dann lässt Du Dir den Urlaub nach der Erziehungszeit und nach der Kündigung einfach auszahlen.
So verlierst Du kein Geld.
Würde ja aufs Elterngeld voll angerechnet als Einkommen.
von
Sternenschnuppe
am 24.07.2013, 13:08
Antwort auf:
Resturlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit
Sternenschnuppe, danke fuer die Antwort. So mache ich das :-)
von
tanik83
am 24.07.2013, 13:23
Antwort auf:
Resturlaub nach Mutterschutz vor Elternzeit
Bin jetzt immer noch nicht sicher. Ich arbeite in einem Kleinbetrieb. So wie ich meinen Chef kenne, glaube ich nicht, dass er mir den Resturlaub nach der Kuendigung auszahlt.
Vielleicht ist es doch besser den Resturlaub gleich nach Mutterschutz zu nehmen. Wenn er auf mein Elterngeld voll angerechnet wird, bekomme ich trotzdem mehr Geld, als wenn er verfaellt.Oder? Und Urlaubsgeld ist ehe hoeher als Elterngeld...
Bin irgendwie verwirrt mit dem Ganzen((
Danke fuer DIe Antworten.
von
tanik83
am 26.07.2013, 12:34