Urlaub nach Mutterschutz und vor Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub nach Mutterschutz und vor Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen ob es möglich ist meinen Urlaub aus 2020 direkt nach dem Mutterschutz zu beantragen und erst danach in Elternzeit zu gehen und Elterngeld zu beziehen. Falls es einen Unterschied macht: ich bin Beamtin und in der privaten Krankenversicherung mit Beihilfe Anspruch versichert und erhalte das Elterngeld gedeckelt auf 1.800 €. Oder ist es möglich die Elternzeit und den Elterngeldbezug innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes für 2 Monate zu unterbrechen? Ich würde dann in den 2 Monaten Resturlaub und Stunden von einem Lebensarbeitszeitkonto beantragen (also in der Zeit nicht tatsächlich arbeiten gehen). Das Problem ist, dass ich gerne den Partnerschaftsbonus mit meinem Mann nutzen möchte, aber dafür muss einer von uns dauerhaft ab dem 15. Lebensmonat in Elterngeldbezug sein. Somit kann ich den Urlaub nicht an die normale Elternzeit (in der ich nicht arbeiten gehe) dran hängen. Den Urlaub möchte ich aber nicht später in Teilzeit nehmen. Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Viele Grüße

von Katsche am 24.06.2020, 09:20



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz und vor Elternzeit

Hallo, wenn Sie den Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen, verschenken Sie Elterngeld. Es sei denn, Ihr Mann möchte auch mehrere Monate nehmen. Es ist deshalb sinnvoller, den Resturlaub zwischen Wiederbeginn und Elternzeit zu nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2020



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz und vor Elternzeit

Der Urlaub bleibt dir solange erhalten wie du in EZ bist und verfällt erst im Folgejahr nach der EZ. Das gilt selbst dann wenn du innerhalb der EZ arbeitest. Du musst den also nicht in TZ nehmen, wobei das auch egal ist weil du einen Anspruch darauf hast das VZ-Urlaub auch in VZ vergütet wird. Selbst wenn in TZ, müsste er also genau umgerechnet werden. Ich persönlich würde es nicht machen. Besser erst die EZ, dann den Urlaub. ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, du wirst noch dankbar sein den zu haben. Kinder in dem Alter sind öfters krank. Theoretisch kannst du aber unterbrechen. Du musst halt genau auf die Lebensmonate achten. Den EG gibt es nur für den Lebensmonat wenn du in diesen komplett an jedem tag die Voraussetzungen erfüllst. Das bekommt man mit Urlaub selten hin.

von Felica am 24.06.2020, 11:12



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz und vor Elternzeit

Danke Felicia für die Antwort. Das mein Urlaub nicht verfällt ist mir bekannt. Mein Problem ist einfach, dass man ab dem 15. Lebensmonat im elterngeldbezug sein muss, um zb die Partnerschaftsmonate nutzen zu können. Da ich definitiv den Urlaub nicht aufsparen möchte und gerne noch volles Gehalt damit beziehen möchte muss ich entweder den Urlaub direkt nach dem mutterschutz oder innerhalb des ersten Lebensjahres nehmen (möchte definitiv 1 Jahr und 6 Monate komplett zu Hause bleiben und danach erst in teilzeit beginnen zu arbeiten). Leider finde ich nirgends so richtig eine Aussage ob dies möglich ist oder Konsequenzen hat die mir nicht bekannt sind. Über Nachrichten freue ich mich sehr. Vielen Dank

von Katsche am 24.06.2020, 23:28



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz und vor Elternzeit

Ja aber wer nimmt EG zwischen dem 12ten und 15ten Monat? Und warum kannst du nicht statt nur basis-EG einen Teil der Monate mit EG plus überbrücken?

von Felica am 25.06.2020, 08:51



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz und vor Elternzeit

Ich verstehe nicht warum ich Geld verschenke Wenn ich nach dem mutterschutz Urlaub nehme? Ich würde Elternzeit und elterngeld einfach später beginnen. Mein Mann nimmt seinen ersten Monat dure direkt nach der Geburt und Seinen zweiten nach einem Jahr. Ich kann den Urlaub in vollzeit nicht nach dem 15. Lebensmonat nehmen, da ich dann die parternaschtsmonate nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

von Katsche am 27.06.2020, 05:30



Antwort auf: Urlaub nach Mutterschutz und vor Elternzeit

@ felica Ich würde ab dem 5. Lebensmonat Elternzeit und elterngeld (teilweise Basis und teilweise elterngeld plus) nehmen. (2 Monate Basis elterngeld sind ja schon verbraucht durch mutterschutz). Wenn ich die parternaschtsmonate aber mit meinem Mann in Anspruch nehmen möchte, muss ich dann gemeinsam mit ihm zwischen 25-30 Stunden arbeiten. Das heißt ich müsste ja teilzeit beantragen. Ich muss mich immer für ein Jahr festlegen mit teilzeit. Somit kann ich den Urlaub dann nicht mehr in vollzeit zwischen Elternzeit und wiederbeginn nehmen oder verstehe ich irgendwas falsch? Bin über Tipps, Ratschläge und Antworten sehr dankbar

von Katsche am 27.06.2020, 05:38



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