Urlaub anschließend an die Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub anschließend an die Elternzeit

Hallo Mein Mann wollte eigentlich im Juni einen Monat Elternzeit und einen Monat im September nehmen. Da wir im Juni schon einen Urlaub gebucht haben und unser Zwerg es etwas eilig hatte nun die Frage kann man direkt an die Elternzeit anschließend Urlaub nehmen? Da wir zum Zeitpunkt wenn die Elternzeit endet noch 2 Tage im Urlaub sind. Liebe Grüße

von Maus100 am 21.01.2022, 18:38



Antwort auf: Urlaub anschließend an die Elternzeit

Hallo, wenn der AG zustimmt, ist das möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2022



Antwort auf: Urlaub anschließend an die Elternzeit

da müsst ihr auf den AG hoffen. denn der muss den Urlaub genehmigen.

von mellomania am 22.01.2022, 08:00



Antwort auf: Urlaub anschließend an die Elternzeit

Guten Morgen , mein Mann hat nach der Elternzeit auch noch Urlaub genommen, um die Woche zuverfollständigen. Also die Elternzeit lief Mittwochs aus und er hat dann noch Donnerstag und Freitag Urlaub genommen - natürlich mit Rücksprache des Arbeitgebers. Alles ist möglich, Arbeitgeber fragen :-)

von BenLau2021 am 22.01.2022, 10:02



Antwort auf: Urlaub anschließend an die Elternzeit

Einen rechtlichen Anspruch drauf hat er nicht. Urlaub muss der AG zustimmen, EZ nicht. Da wird er mit dem AG sprechen und Hoffen müssen.

von KielSprotte am 22.01.2022, 12:40



Antwort auf: Urlaub anschließend an die Elternzeit

Hallo, Hat dein Mann dem Arbeitgeber schon die Daten für die Elternzeit mitgeteilt? Man darf direkt nach der Elternzeit Urlaub nehmen. Man darf aber auch die Elternzeit unabhängig von den Lebensmonaten nehmen. Wenn er die Elternzeit noch nicht beantragt hat, nimmt er halt z.B. 35 Tage Elternzeit. Das Elterngeld beantragt er für den Lebensmonat. Er bekommt halt die paar Tage keinen Lohn (im Gegensatz zum Urlaub). LG luvi

von luvi am 22.01.2022, 23:02



Antwort auf: Urlaub anschließend an die Elternzeit

natürlich kanns du nach der elternzeit urlaub nehmen. das steht ja nicht zur debatte. ABER du benötigst die zustimmung des AG dafür. das ist das problem. wenn der nein sagt, gehts nicht. idee länger ez einzureichen würde aber passen, wenn das noch nicht passiert ist. falls ja, müsste er eine änderung der meldung machen, was auch wieder zustimmung braucht..

von mellomania am 23.01.2022, 15:32



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