Frage: Unterhaltskürzung

Hallo Frau Bader, ich bin seit 2 Jahren geschieden. Wir haben damals einen notariellen Vertrag unterschrieben, wie viel und wie lange Unterhalt an uns bezahlt werden muss. Jetzt sagt mein Mann, dass er ein Burn-Out-Syndrom hat und bis Ende des Jahres krankgeschrieben ist. Er weiss nicht, ob er ab Januar wieder arbeiten kann. Sein Anwalt hat geschrieben, dass er den Unterhalt ab Dezember kürzen will, weil mein Ex-Mann statt 40 Stunden nur noch 35 Stunden arbeitet. Um welchen Betrag ist nicht enthalten. Mein Ex-Mann hat vor 2 Jahren den Anteil aus dem damals gemeinsamen Haus von mir ausbezahlt bekommen. Muss er diese Summe für den Unterhalt auch hinzunehmen? Kann er den Unterhalt kürzen? Vielen Dank im voraus. Sandra

Mitglied inaktiv - 11.11.2010, 10:17



Antwort auf: Unterhaltskürzung

Hallo, das ist zu kompelx für das Forum, zumal ich den Vertrag nicht kenne. Bitte wenden Sie sich an einen RA vor Ort Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2010



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