Frage: Unterhaltskürzung

Hallo Frau Bader ! Mein Exmann hat jetzt eine Neuberechnung des Kindsunterhaltes machen lassen und soll jetzt laut SEINES RA nur 300 Euro zahlen bis die Neuberechnung durch ist ! Laut Titel müßte er 632 Euro zahlen! Ich selber habe bisher keinen Anwalt eingeschaltet ! Ist das alle rechtens ? lG Christina

Mitglied inaktiv - 12.11.2004, 16:25



Antwort auf: Unterhaltskürzung

Halo, ohne Titeländerung keine Kürzung! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.11.2004



Antwort auf: Unterhaltskürzung

Also solange Du einen echten Tital hast, kann / darf er nicht weniger zahlen! Erst wenn der Titel rechtskräftig bei Jugendamt oder durch einen richterlichen Beschluß geändert wurde, "darf" er evtl. weniger zahlen. Wenn er einfach jetzt dann schon weniger zahlt, minder sich höchstens sein Streitwert vor Gericht und erspart ihm evt. Kosten... Viele Grüße Désirée P. S. warum will er denn weniger zahlen?

Mitglied inaktiv - 12.11.2004, 23:37



Antwort auf: Unterhaltskürzung

Hallo ! Echter Titel ? Hm ? Also ich hab ein Schreiben vom Gericht was bei der Scheidung erstellt wurde und da steht wieviel er zahlen muß und das er sich der Zwangsvollstreckung in sein gesammtes Hab und Gut unterwirft wenn er nicht zahlt ! Er hat eine Führungsposition aufgegeben oder wurde vom Chef gekündigt das hab ich bisher noch nicht genau raus ! Er arbeitet zwar weiterhin in der Firma aber nicht mehr als Führungskraft und mit weniger Lohn ! lG Christina

Mitglied inaktiv - 13.11.2004, 11:24



Antwort auf: Unterhaltskürzung

Tja, Es scheint Du hast einen "Titel" :-) Aber: er darf nicht so einfach, seine Position aufgeben. Er hat den Kindern gegenüber nicht nur eine Erwerbsobliegenheit, sondern sogar eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, d. h. er muß alles tun, um sein Einkommen, (also auch seine Position) zu behalten. Wenn er das nicht tut, dann darf er trotzdem den Unterhalt nicht mindern. Vielleicht hilft Dir das schon mal weiter... Viele Grüße Désirée P. S. Du muß gar nix rausfinden, ER muß belegen!

Mitglied inaktiv - 14.11.2004, 15:09



Antwort auf: Unterhaltskürzung

Also ich kann mich desireekks Posting nur anschließen. Wenn er seinen verminderten Lohn selbst verschuldet hat, muss er den alten Unterhalt weiter zahlen egal wie. Hat ers nicht selbst verschuldet, müsste er zumindest beim Jugendamt einen Zwangsvollstreckungsverzicht aufsetzen lassen den sowohl er als auch du unterschreiben könnt, du musst aber nicht. Dann bleibt ihm nur der Weg zum Gericht wo er eine Titelabänderung einklagen muss. Wenn er jetzt nur noch 300,00 Euro zahlt muss er dann zumindest bis zum endgültigen Beschluss oder Neutitel den Differenzbetrag auf ein gesondertes Konto überweisen. Wenn alle Stränge reißen wende dich ans Jugendamt bis die Kinder 18 sind helfen die problemlos weiter, du kannst dann auch eine Lohn- oder Kontopfändung auf dem Gericht veranlassen. Ich selbst bekomme zwar keinen Unterhalt, erlebe das aber seit fast 6 Jahren life bei meinem Freund mit. LG

Mitglied inaktiv - 14.11.2004, 16:03



Antwort auf: Unterhaltskürzung

Hallo ! Danke für Eure Antworten ! Also ich habe ihn gestern nochmal auf den Job angesprochen und er sagte er hätte ihn aufgegeben weil es ihm zuviel wurde !(glaub ich zwar nicht ganz aber egal ) Wäre das ein Argument mit dem er durchkommen würde ? Würden solche Dinge denn auch vom Jugendamt überprüft ? Oder verlassen die sich dann auf die Angabe von ihm daß er jetzt weniger verdient und gut ist ? lG Christina

Mitglied inaktiv - 14.11.2004, 16:31



Antwort auf: Unterhaltskürzung

Wenn er selbst gekündigt hat siehts wohl schlecht für ihn aus, dann hat er es selbst verschuldet und wird wohl den Titelunterhalt weiter zahlen müssen. Auch ein Jugendamt wird dann wohl kein Verständnis dafür haben. Denn seine wichtigste Aufgabe im Moment ist best möglichst für den Unterhalt seiner Kinder zu sorgen ob ihm die Arbeit spaß macht oder nicht das spielt keine Rolle. Du kannst auch nicht einfach sagen dass dir dein Kind oder deine Kinder zu anstrengend sind. Damit kommt er denke ich nicht durch. Meiner ist Berufsunfähig und bekommt daher seit Monaten keine Arbeit. Das Jugendamt will 15 Bewerbungen im Monat sehen und weil er in einigen Monaten nur 8 oder 10 hatte wurde einfach ein fiktiver Lohn angenommen der in keiner Relation zu seinem Arbeitslosengeld steht, er zahlt soviel dass für meinen Kleinen eigentlich nichts übrig bleibt. Finde ich zwar total unfair, aber so ist das. Viel Glück!! LG

Mitglied inaktiv - 14.11.2004, 20:26



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