Guten Morgen Frau Bader, mein Freund und ich haben einen gemeinsamen Sohn, wir leben zusammen. Er hat mit seiner Ex-Frau zwei Kinder. Er hat unterschrieben, dass er bereit ist, den Höchstsatz für beide Kinder zu zahlen. Im Moment ist er nur geringfügig beschäftigt undzahlt keinen Unterhalt, sie bekommt Unterhaltsvorschuss. Meine Frage ist nun, kann er den Satz kürzen? Er hat ja nun noch ein Kind zu versorgen. Wenn er für beide Kinder den Höchstsatz zahlen müsste, würden wir nicht über die Runden kommen. Müsste man das über einen Rechtsanwalt machen oder reicht das wenn man einen Antrag auf Kürzung beim Jugendamt stellt?? Und hat man überhaupt Chancen soetwas durchzusetzen? Danke im Voraus
Mitglied inaktiv - 29.03.2007, 10:35