Hallo Frau Bader,
mein Mann und ich haben uns vor 2 Monaten getrennt. Ich bin ausgezogen und lebe nun in einer Wohnung. Seit 3 Jahren sind wir verheiratet. Wir haben ein gemeinsames Haus, gekauft vor der Ehe (beide stehen im Grundbuch und der Finanzierung). Die Tilgung und Zinsen zahlt er aktuell allein. Wir haben einen gemeinsamen 3 jährigen Sohn, die Betreuung teilen wir uns 50/50. Das Kindergeld erhalte aktuell noch ich. Die Betreuungskosten im Kindergarten zahlt aber mein Mann. Nun müssen wir uns mit dem Thema Unterhalt auseinandersetzen, da er erheblich mehr verdient als ich. Ich dachte, er erhält zukünftig das Kindergeld, damit sind die Betreuungskosten abgedeckt. Und dann berechnen wir den Unterhalt. Er möchte sich die Tilgung und Zinsen von seinem Einkommen abziehen. Aber dann müssten wir doch eigentlich auch den Wohnwertenvorteil mit einberechnen oder? Oder wäre es "sauberer" die Kosten für Betreuung und Kindergeld aufzuteilen? Er möchte natürlich so wenig wie möglich zahlen, allerdings reiche ich mit meinem Einkommen und der Miete so allein nicht. Wohngeld habe ich beantragt, Unterhalt steht mir ja trotzdem zu oder? Vielen Dank für Ihre Mühe.
von
Sunrise271
am 18.12.2023, 09:09
Antwort auf:
Trennungsunterhalt mit Kredit und Wohnwertervorteil
Hallo,
wenden Sie sich an einen Kollegen vor Ort, das ist viel zu komplex, um es hier zu beantworten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2023
Antwort auf:
Trennungsunterhalt mit Kredit und Wohnwertervorteil
Bei einem so komplexen Fall macht es sicherlich Sinn sich Vorort einen Anwalt für Familienrecht zu suchen.
So etwas kann man nicht in einem Forum rechtssicher sagen ohne alle Details zu kennen.
von
Suomi
am 18.12.2023, 09:53
Antwort auf:
Trennungsunterhalt mit Kredit und Wohnwertervorteil
Das muss wirklich ein Anwalt übernehmen. Zumindest brauchst Du eine Beratung
Unterhalt Kind: wird auch nach jeweiligen Gehalt berechnet, das hälftige Kindergeld wird automatisch Ihm zugerechnet, Kinderbetreuung wird geteilt. Aber es kommen in Zukunft einige Sonderausgaben, die geteilt werden müssen
Bankkredit: Hier musst Du gegen rechnen: Was kostet Tilgung und Zinsen im Monat, was würdest Du an "Miete" von Ihm erhalten. Wer zahlt Reparaturen am Haus, was ist mit dem Hausrat und Versicherungen für das Haus. Wer kümmert sich. Und ja, wenn er alles übernimmt kann er diese Kosten zum Großteil vom Einkommen abziehen. Aber als Eigentümer stehst auch Du für alles gerade, was am Haus anfällt.
von
romankowitz
am 18.12.2023, 10:52