Frage: Trennungsunterhalt

Mein Mann und ich leben getrennt. Wir haben ein gemeinsames Kind, drei Jahre alt, sie lebt bei mir. Mein Mann verlangt Trennungsunterhalt. Und nach der Trennung auch Erwerbslosenunterhalt. Wieviel ist mein Selbstbehalt mit 1 Kind? Ich verdiene Netto 2380€.

von susittt am 24.01.2023, 22:09



Antwort auf: Trennungsunterhalt

Hallo, das sollten Sie nicht pauschal in einem Allgemeinforum klären lassen. Wenden Sie sich an einen Kollegen vor Ort und schildern Sie die Einzelheiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.01.2023



Antwort auf: Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt gibt es im Trennungsjahr. Seit ihr erst frisch getrennt? Weiteren nachehelichen Unterhalt kann er geltend machen, wenn zB eine Erkrankung, Behinderung etc, die ihn in seiner Erwerbstätigkeit einschränkt/diese verhindert, wenn dies bereits zu Zeiten der Ehe der Fall war (das ist zumindest mein Kenntnisstand). Auf der anderen Seite müsste er dir ja Kindesunterhalt zahlen, wenn euer Kind bei dir lebt. Ganz ehrlich? Das wird dir hier keiner konkret sagen können - das wirst du anhand eurer Situation anwaltlich berechnen lassen müssen bzw. solltest du unbedingt tun! Oder zumindest eine Beratung bei einem Anwalt oder einer anderen Stelle in Anspruch nehmen.

von cube am 25.01.2023, 09:08



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