Hallo!
Ich überlege mich von meinem Man zu trennen....
Zur Zeit arbeite ich auf 400 Euro basis. Wäre ich rechtl. gezwungen mehr zu arbeiten und die Kd. in die Betreuung zu geben ( 1,5 und 7 Jahre).
Welche Wohnungsgrösse würde mir zustehen?
Wie sieht es dann mit Krankenkassenbeiträge, Vers. und Auto aus?
Gruss Ronja
von
ronteik
am 26.09.2011, 13:38
Antwort auf:
Trennung
Hallo,
wesentlich ist doch die Frage, wieviel Unterhalt er zahlen kann.
Das kann indiv. nur ein RA vor Ort ausrechnen.
Arbeiten müssen Sie, wenn das jüngste Kind mind. 3 ist.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2011
Antwort auf:
Trennung
hallo
erst mal bist du bis zur scheidung weiterhin fam. versichert solang du keinen vers-pfl. job hast.
dann mus der vater uh für die kinder zahlen,du bekommst das kindergeld wenn sie bei dir bleiben.
wenn er gut verdient kann es auch sein das er dir trennungsunterhalt zahlen muss.
wenn das alles nicht zum leben reicht,kannst du hartz4 beantragen und die werden versuchen die in arbeit zu bekommen aobald dein letztes kind 3 jahre alt ist.
ich würde versuchen selber über die runden zu kommen, hast du einen job wo du momentan in ez bist?
gibt es betruungsmöglichkeiten für die kinder?
Mitglied inaktiv - 27.09.2011, 06:44