Hallo Frau Bader, Da mein AG die Ablehnungsfrist des Teilzeitantrages versäumt hat, gilt mein Antrag ja als genehmigt. Jetzt habe ich heraus gehört, dass ich meine ursprüngliche Position nicht mehr erhalte, da mein Chef diese nicht teilen möchte. Anscheinend gibt es jedoch einige Ideen, wo und wie sie mich in Teilzeit einsetzen können. Jetzt habe ich die Befürchtung, dass sie mir etwas anbieten und im gleichen Zug dann das Gehalt kürzen wollen. Also kurz und knapp, muss der AG bei Teilzeit in Elternzeit das ursprüngliche Gehalt anteilsmäßig zahlen, oder darf er aufgrund einer niedereren Position auch weniger bezahlen? Vielen Dank und viele Grüße, Neuanfang2017