Hallo Frau Bader, ich befinde mich gerade in Elternzeit, diese geht noch bis Januar 2024. Ich möchte bei meinem AG wieder anfangen zu arbeiten, erst mal ein zwei Monate als Aushilfe, um mich reinzufinden und dann weiter als TZ Kraft. Ich würde gerne wissen, ob mir meine alten Aufgaben aus meinem eigentlichen Vertrag weiterhin zustehen? Muss dazu sagen, dass ich als VZ 40h arbeite und Filialleiterin bin (seit 10 Jahren im Unternehmen jetzt) Ich hatte gelesen, dass lediglich die Stunden vom Vertrag angepasst werden, nicht aber die Aufgaben. Die sollen eigentlich bestehen bleiben. Auch muss ich dazu sagen, dass im Team kein Ersatz für mich eingestellt wurde, habe lediglich eine Stellvertretung. Ich bedanke mich im Voraus für ihre Mühe. Ganz liebe Grüße, Luana
von LuluPe am 31.07.2022, 09:30