Hallo Frau Bader, Wir haben am 8.5.14 geheiratet und kamen dann beide in Steuerklasse 4. Da ich schwanger wurde, haben wir wg dem Elterngeld gewechselt in 3 und 5. Ich verzichte dann im Februar freiwillig auf meinen Mutterschutz, damit das anerkannt wird ... Entbindungstermin ist der 04.04.15... Normal wäre ich ab 21.2 im Mutterschutz . Somit muss ich nur auf 7 Tage verzichten. Das geht laut MuschG. Nun meine Frage: Ich bleibe mind. 1 Jahr Zuhause ( geplant sind 12 Monate Elterngeld und dann noch 3 Monate unbezahlt in Elternzeit) mein Mann nimmt die Partnermonate nach 1 Jahr. Wann sollten wir wieder die Steuerklassen ändern? Gleich nach der Geburt also zum Folgemonat 01.05.15 oder erst nach dem Mutterschutz (je nach Entbindung 01.06 oder Folgemonat 01.07) ?? Vorallem welche Steuerklasse? Sicher 4/4 oder? Sonst hat man zu hohe Rückzahlung nehme ich an ? Danke vorab!
von SarahOtto am 12.10.2014, 07:53