Hallo Frau Bader,
ich möchte meinem Lebenspartner das alleinige Sorgerecht übertragen. Reicht es, dieses dem Jugendamt mitzuteilen oder sind dafür mehrere Sachen zu erfüllen?
Wenn mein Lebenspartner vor eventuellen Kündigungen besser geschützt, wenn er das alleinige Sorgerecht hat? Zählt er dann als ledig und alleinerziehend obwohl wir zusammen leben? Oder wird es als Lebenspartnerschaft gewertet und dadurch, daß ich berufstätig bin und mitverdiene, hätte er gar keinen Vorteil.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
dezemberblut
Mitglied inaktiv - 24.03.2006, 18:46
Antwort auf:
Sorgerecht übertragen
..ich schließe mich den Vorrednerinnen an...
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.03.2006
Antwort auf:
Sorgerecht übertragen
Die alleinie elterliche Srge bekommt er nur über das Familiengericht.
Und "mein Lebtag" würde ich das nicht machen :-)))
Liebe Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.03.2006, 21:21
Antwort auf:
Sorgerecht übertragen
Hallo,
überlege Dir sehr gründlich, ob Du tatsächlich Dein Sorgerecht übertragen möchtest und bedenke insbesondere, dass es schwer wird, wenn Du es einmal verloren hast, es wieder zurück zu bekommen (auch hierüber entscheidet nur der Familienrichter). Sorgerecht bedeutet, für seine Kinder sorgen zu DÜRFEN. Willst Du dieses Recht tatsächlich aufgeben?
Gruß Mone
Mitglied inaktiv - 25.03.2006, 00:32
Antwort auf:
Sorgerecht übertragen
Hallo Dezemberblut,
ich sehe keinen Vorteil darin das Sorgerecht abzugeben. Außer du willst von deinen Kindern nichts mehr wissen und somit auch nichts mitentscheiden.
-Sorgerecht hat nichts mit Alleinerziehend oder mit irgendwelchen finanziellen Vorteilen zu tun. Dafür ist es immer egal wer von den Eltern das Sorgerecht hat.
Alleinerziehend hat etwas mit getrennten Wohnsitzen und nicht-zusammenlebend zu tun.
-Sorgerecht hat nur etwas mit der Entscheidungsmöglichkeit bei allem was das Kind betrifft zu tun.
Also Vorteile bei Abgabe des Sorgerechtes kann ich keine sehen.
Lieben Gruß
Silke
Mitglied inaktiv - 27.03.2006, 14:57