Sehr geehrte Frau Bader, ich würde super gerne wissen ob es möglich wäre mein geteiltes Sorgerecht auch an meinem Bruder(Onkel von meinem kind) zu übertragen? Da ich keinerlei mit dem KV übers Jugendamt gehen möchte,da es immer wieder zwischen uns ärger gibt. Da er sich selten sogut wie nie um sein Kind kümmert,man muss regelrecht betteln drum und passiert dennoch nichts. Mein Bruder und mein Kind haben ein sehr iniges Verhältnis zu einander,lieben sich wirklich sehr was mich auch immer wieder freut. Ich habe einfach Angst davor das der KV wie schon einmal zum Jugendamt Kontakt aufnimmt um mich dort schlecht hinzustellen, dass es doch bitte auf Dringlichkeit geprüft werden soll,ob ich nicht mein Kind verwahrlosen lassen würde. Bisher kam nur ein Telefonat zwischen mir(mutter) und dem Jugendamt 1x zu Stande,haben sich im Kindergarten erkundigt und seid dem hatte ich nichts mehr gehört vom Jugendamt. Warum ich mir diese Überlegung mit dem Sorgerecht überlegt habe,ganz einfach weil der KV mir alles schlechte wünscht und auch sicherlich wieder mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen wird. Obwohl er sich nicht kümmert,macht er nur um mich schlecht zu machen die Konsequenzen die kommen könnten wenn er diesen Schritt macht und solche lügen verbreitet ist ihm wahrscheinlich nicht bewusst,da er in seiner Kindheit selber in der Obhutnahme vom Jugendamt stand. Ich würde mich sehr freuen eine positive und schnelle Rückmeldung von Ihnen zu erhalten. Ich möchte mein Kind bei mir haben und nicht Angst haben müssen das der KV sich Sachen ausdenkt das mein Kind mir weg genommen wird.
von JenniMueller am 26.09.2021, 13:07