Hallo Frau Bader,
hier kurz meine Situation:
Aus meiner ersten Ehe habe ich zwei Kinder im Alter von 5 Jahren (Zwillinge). Mit meinem Ex-Mann haben wir das geteilte Sorgerecht. Die Kinder leben bei mir und meinem jetzigen Ehemann. Mit meinem jetztigen Mann habe ich ein gemeinsames Kind. Angenommen mir würde was passieren, wobei ich ums Leben komme, besteht die Möglichkeit, dass alle 3 Kinder zu meinen Eltern können ? Es ist aus folgendem Grund: Würde mir etwas zustoßen, würden die Kinder auseinander gerissen werden, und mit Sicherheit auch keinen Kontakt mehr zu einander haben. Was kann man in so einem Fall tun, damit alle 3 kinder trotzdem zusammen aufwachsen ?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich recht herzlich im Voraus.
Liebe Grüße
von
kisska2003
am 02.04.2012, 21:28
Antwort auf:
Könnte ich das Sorgerecht im Falle meines Todes auf meine Eltern übertragen ?
Hallo,
ehyer unwahrscheinlich. Zum einen sind die Grosseltern meist zu alt. Zum anderen kommen sie immer erst zu dem Vater. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie zum Stiefvater eine Beziehung entwickelt haben wie zum Vater - dann kònnen sie uU auch bei ihm bleiben. Das wird im Ergebnis das Vormungschaftsgericht entscheiden.
Liebe Grùsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.04.2012
Antwort auf:
Könnte ich das Sorgerecht im Falle meines Todes auf meine Eltern übertragen ?
hallo
dein jetziger mann würde doch sicher nicht sein kind zu den großeltern geben oder?
es gab auch schon den fall das die Stiefkinder beim stiefvater bleiben konnten ,das muss aber dann ein gericht entscheiden.
bei den großeltern wird aufs alter geguckt und erstmal der vater ins auge gefasst!
da kann man dann nur auf den verstand der erwachsenen hoffen,zumal die großeltern doch sicher den kontakt der geschwister fördern würde oder nicht,auch wenn diese beim vater leben.
das ist ein schweres thema!
bei mir ist es genau so,meine eltern wären zu alt vom gesetz her,aber die würden da schon eingreifen und den kontakt unter den geschwistern beibehalten,auch wenn die kinder jeweils beim papa leben!
von
carmenm.
am 03.04.2012, 07:18
Antwort auf:
Könnte ich das Sorgerecht im Falle meines Todes auf meine Eltern übertragen ?
Ich habe das selbe Thema mit meinem Sohn...ich habe seit 2009 einen neuen Lebensgefährten und wir sind nicht verheiratet. Mein Sohn stammt aus 1. Ehe und mit meinem neuen Partner habe ich eine gemeinsame Tochter. Da wir aufgrund von Problemen mit dem leiblichen Vater meines Sohnes in Kontakt mit Jugendamt standen hab ich diesbezüglich dort auch nachgefragt. Die Dame vom Jugendamt meinte, das vermieden wird Kinder auseinander zu reißen und wenn mein neuer Lebensgefährte sich bereit erklären würde, auch meinen Sohn, wenn mir was passieren sollte aufzunehmen, wird dann vom Amt geprüft, ob er dazu in der Lage ist, sollte dann alles stimmen dann dürfte auch mein Sohn bei ihm bleiben, zumal der leibliche Vater jeglichen Kontakt zu ihm verweigert. Ich bräuchte mir da keine Sorgen machen das im Fall des Falles nun der leibliche Vater einfach meinen Sohn zugesprochen bekommt und die Kinder auseinander gerissen würden.
Bei Sorgerecht auf Eltern übertragen ist das immer so eine Sache, wie Vorrednerin schon schrieb, es wird da auf deren Alter geschaut, ob sie das überhaupt noch schaffen würden. Aber wie gesagt solange dein Mann nun bereit wäre auch die Stiefkinder aufzunehmen, würden sie mit großer Wahrscheinlichkeit auch dort bleiben dürfen.
lg
von
miez_85
am 03.04.2012, 09:29