Frage:
Eilantrag alleiniges Sorgerecht
Liebe Frau Bader,
Seit 8 Jahren bin ich vom Kindsvater getrennt. Das Kind wurde in der Ehe geboren, wie haben das gemeinsame Sorgerecht.
In diesen 8 Jahren bestand die ersten 5 Jahre Kontakt und Umgang zu unserem gemeinsamen Sohn.allerdinds nur auf Zuruf meinerseits und durch die neue Partnerin des Kindsvaters.
Vor 3 Jahren kam es dann im Umgang zu mehreren sexuellen Übergriffen durch den Stiefsohn des Kindsvaters auf meinen Sohn und aufgrund dessen zu Manipulationsversuche seitens des Kindsvaters ,dass die erlebten Situation ja gar nicht so schlimm wären und unser Sohn übertreiben würde,weswegen der Umgang durch eine Anwältin bis auf weiteres ausgesetzt wurde.
Es wurde gefordert sich ans Jugendamt zu wenden zwecks begleitetem Umgang.
Man traf sich dort...es wurde für ihn zur Auflage gemacht sich gemeinsam mit mir an die Elternberatungsstelle anzubinden.
Dies ist nie erfolgt.
Ich bin seit 2030 an die Elternberatungsstelle angebunden alleine aufgrund der oben genannten Vorfälle,der Kindsvater hat dies nie getan.
Seit 2018 bin ich beim Jugendamt angebunden da es schon zuvor zu mehreren Situationen im Umgang kam die laut Jugendamt nicht gut fürs Kind waren.
Im Januar diesen Jahres stellte er zudem die Unterhaltszahlungen ein, ein Titel durchs Amtsgericht wurde beantragt und eine Festsetzung auf Mindesunterhalt erfolgte.
Er zahlte trotzdem nicht, das Jugendamt wurde zusätzlich zur anderen Situation mit der Unterhaltsangelegenheit beauftragt.
Trotz mehrmaliger Aufforderung zahlt er bis heute nicht.
mein Sohn benötigt nun aufgrund der Diagnose ADHS Ritalin,zusätzlich soll er zur Kommunion gehen, weswegen ich erneut das Jugendamt kontaktierte weil mir die Unterschriften dazu fehlen.
Das Pastoralbüro hatte ihm die Unterlagen mit der Bitte um Unterschrift zugesandt.
Das Jugendamt hat den Kindsvater dann schriftlich eingeladen und im Schreiben deutlich gemacht worum es geht.Auch um die Unterzeichnung einer Sorgerechtsvollmacht unter anderem.
Der Kindsvater ist nicht zu dem Termin erschienen weswegen mir dann nahegelegt wurde das alleinige Sorgerecht im Eilverfahren zu beantragen,da es die letzten 8 Jahre von meiner Seite aufgrund diverser Vorfälle im Umgang zum Kindsvater zu Hilfegesuche beim Jugendamt kam Und das Jugendamt mehrfach versucht hat zu vermitteln und Lösungen mit dem Kindsvater zu finden.
Unser Sohn hat keinerlei Bezug mehr zu seinem Vater, möchte diesen nicht mehr sehen und lehnt auch jeglichen Kontakt ab.(unser Sohn ist 10 jahre alt)
Meinen sie, das der Antrag Erfolg haben könnte ?
Ich habe alleine 11 Seiten Begründung und über 20 Dokumente als Beweise für den Antrag in den letzten Jahren gesammelt.
Mein Sohn hat fast 2 Jahre Therapie gemacht, der Vater hat sich nie in diese Therapie mit einbezogen.
Auch hat der Vater sich nie Informationen über sein Kind eingeholt,weder bei Schulen noch bei mir oder bei den Therapeuten.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung
Herzliche Grüße
Sommerrobbe
von
Sommerrrobbe
am 24.03.2024, 21:11
Antwort auf:
Eilantrag alleiniges Sorgerecht
Hallo,
ich habe das ganze nur überflogen, verstehe jedoch nicht, warum die Sache so eilig sein sollte dass ein Eilantrag zu stellen war. Ich schätze, er wird abgelehnt. Dann müssen Sie noch mal einen normalen Antrag stellen. Es wird ein Verfahrensbeistand und auch das Jugendamt angehört, was da im Ergebnis rauskommt kann keiner vorhersagen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2024
Antwort auf:
Eilantrag alleiniges Sorgerecht
Das ist eine viel zu komplexe Frage, als dass sie in einem Forum beantwortet werden könnte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Frau Bader dir raten wird, dich an einen Fachanwalt vor Ort zu wenden.
von
suityourself
am 25.03.2024, 08:29
Antwort auf:
Eilantrag alleiniges Sorgerecht
Da schließe ich mich an. Zudem wird sie schreiben dass Du Dich kürzer fassen sollst. So lange Texte liest sie in der Regel nicht.
Ansonsten kannst Du zum Gericht gehen und beim Rechtspfleger recht formlos einen Eilantrag über die alleinige elterliche Sorge stellen.
Gibst an, dass seit Jahren keinerlei Kontakt besteht. Das Jugendamt Dir dazu geraten hat, da sie zusammen mit Dir seit Jahren vergeblich versuchen eine Basis zu schaffen. Der Vater leider kein Interesse hat und wichtige Entscheidungen kommentarlos verweigert. Dies führt zur Gefährdung des Kindeswohls.
Gerade in der Gesundheitssorge sind wichtige Entscheidungen und Behandlungen dadurch nicht möglich.
Nicht mehr. Es interessiert keinen bei Gericht was mal war und wie doof er ist. Lass das weg! Es geht denen nur um das JETZT und die Zukunft. Keine 11 Seiten, keine Belege. Nicht im Antrag. Das wirkt verbittert und rachsüchtig.
Unterhalt hat damit auch nichts zu tun.
Sie fragen dann eh das Jugendamt und die bestätigen ihre Empfehlung an Dich.
von
Sternenschnuppe
am 25.03.2024, 13:45
Antwort auf:
Eilantrag alleiniges Sorgerecht
Lieben Dank Sternschnuppe.
Mir ist vom Gericht geraten worden die Vorfälle so ausführlich wie nur möglich niederzuschreiben.
Sonst hätte ich selbstverständlich darauf verzichten.
Ich war vor Ort um den Antrag zu stellen und der Rechtspfleger hat mich darauf hingewiesen und beraten wie ich den Antrag zu stellen habe.
Wichtig wäre nur die Sachlichkeit.
Keine Emotionen, daran habe ich mich auch strikt gehalten.
Heute bekam ich übrigens eine Rückmeldung vom Amtsgericht.
Mein Antrag wäre eingegangen,vollständig, gut begründet und befindet sich in der zuständigen Abteilung.
Ob Unterhalt gezahlt wird oder nicht zeichnet ein Bild des Kindsvaters bzgl.der Verantwortung, was laut Jugendamt unbedingt da rein gehört auch wenn der Unterhalt keine Zugehörigkeit zum Sorgerecht hat.
Es ging mir nur darum ob aufgrund der Vorkommnisse ausreichend Gründe vorliegen, nicht darum was in den Antrag rein soll oder was nicht.
Lieben Dank für deine Mühe, nicht böse nehmen, aber was drin steht ist genau so vom Gericht gefordert worden, da es sich um einen Eilantrag handelt muss das dementsprechend ausführlich und detailliert begründet sein.
Liebe Grüße
Sommerrobbe
PS.danke für die Info das der Text zu lang ist...ich hab hier noch nie geschrieben und hab keine Einschätzung darüber was gelesen wird und was nicht :-)
von
Sommerrrobbe
am 25.03.2024, 14:04
Antwort auf:
Eilantrag alleiniges Sorgerecht
Alles gut. Dann habe ich das falsch verstanden.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. So lautet ein Spruch. Er stimmt.
Es hängt immer vom Gericht ab und wer da sitzt.
Du hast auf jeden Fall sehr sehr gute Vorraussetzungen! Viel Glück.
von
Sternenschnuppe
am 25.03.2024, 15:29
Antwort auf:
Eilantrag alleiniges Sorgerecht
Liebe Frau Bader,
Danke für Ihre Einschätzung.
Mir wurde gesagt es solle ein Eilantrag sein,weil mein Sohn am 21.4 getauft, am 09.05 zur Kommunion gehen soll und am 23.04 die Medikation starten soll.
Und alle diese Unterschriften seit Dez/Jan benötigt werden und mehrmals gefordert wurden und alle Termine zur Unterschriftenleistung von Seiten des Kindsvaters nicht wahrgenommen wurden.
Auch erreicht das Jugendamt ihn telefonisch nicht mehr.
Was anderes kann ich dazu leider auch nicht sagen, da hab ich mich auf die Aussage vom Jugendamt verlassen um ehrlich zu sein.
Liebe Grüße
Sommerrobbe
von
Sommerrrobbe
am 26.03.2024, 11:21