Schwanger aus der Elternzeit zurück in den beruf

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger aus der Elternzeit zurück in den beruf

Hallo, Ich habe eine frage nur den theoretisch Ich werde wohl im Mai 2017 zurück in den Job kehren. Nun meine Frage: Was passiert, wenn ich dann im 3-5 Monat schwanger bin? Kann mein Chef verweigern mir einen Job zu geben, da ich ja dann nur ein paar Monate bleiben werde?!? Danke für Ihre Antwort LG Katharina

von Kina3112 am 19.09.2016, 20:40



Antwort auf: Schwanger aus der Elternzeit zurück in den beruf

Hallo, nein, Sie haben Anspruch drauf. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2016



Antwort auf: Schwanger aus der Elternzeit zurück in den beruf

Nein kann er nicht Du hast ja einen Vertrag und wenn du dann schwanger sein solltest auch Kündigungsschutz. LG

von Lewanna am 19.09.2016, 21:02



Antwort auf: Schwanger aus der Elternzeit zurück in den beruf

Egal ob schwanger oder nicht, dein Chef kann sich gar nicht weigern dich nach der Elternzeit zu beschäftigen. Solltest du schwanger sein, hast du zudem noch einen Kündigungsschutz.

von chrissicat am 19.09.2016, 21:12



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