Hallo Frau Bader, meine Elternzeit geht am 3. Oktober zu Ende und ich habe meinen Arbeitgeber im Februar gefragt, ob ich ab 3. Oktober in Teilzeit Vormittags (20 Wochenstunden) wiederkommen kann statt wie vor der Elternzeit 40 Wochenstunden. Jetzt teilte man mir mit, daß Teilzeitarbeit in meinem Job nicht geht. Begründung: Da ich vor der Elternzeit als Projektleiterin gearbeitet habe und es keine Projekte gibt die so klein sind daß sie in 20 Wochenstunden bewältigt werden können und regelmäßige Dienstreisen, teilweise mit Übernachtung, erforderlich sind, könne ich keine Projektleitung mehr machen. Außerdem werden von den 120 Mitarbeitern in unserer Niederlassung 40Stellen abgebaut.....Dazu hätte ich ein paar Fragen: 1.Ist die Begründung meines Arbeitgebers rechtens? 2. Habe ich den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit nur aus einer ausgeübten Vollzeitstelle heraus und nicht aus einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis (Elternzeit)? 3. Sollte man für mich tatsächlich trotz des geplanten Stellenabbaus eine geringerqualifizierte Teilzeitstelle finden- müssen die mich zum alten Gehalt beschäftigen oder dürfen die mir dann das Gehalt der geringerwertigen Stelle bezahlen? 4. Meine Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende. Bis zum 3. Oktober bin ich unkündbar, oder? Dann könnte mir frühestens zum 31.3.09 gekündigt werden. Was ist mit der Zeit vom 3. Oktober bis zum 31.März? Muß ich da in Vollzeit arbeiten oder in der von mir gewünschten Teilzeit? 5. Oder muß ich von mir aus zum 3. Oktober kündigen weil ich die Vollzeitstelle nicht annehmen kann? 6. Muß man mir eine Abfindung zahlen wenn ich nicht weiter beschäftigt werde oder kann ich zum 31.3. völlig legitim entlassen werden? Vielen Dank für ihre Hilfe!
Mitglied inaktiv - 12.05.2008, 23:21