Rückkehr nach Elternzeit in Teilzeit unmöglich

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückkehr nach Elternzeit in Teilzeit unmöglich

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit geht am 3. Oktober zu Ende und ich habe meinen Arbeitgeber im Februar gefragt, ob ich ab 3. Oktober in Teilzeit Vormittags (20 Wochenstunden) wiederkommen kann statt wie vor der Elternzeit 40 Wochenstunden. Jetzt teilte man mir mit, daß Teilzeitarbeit in meinem Job nicht geht. Begründung: Da ich vor der Elternzeit als Projektleiterin gearbeitet habe und es keine Projekte gibt die so klein sind daß sie in 20 Wochenstunden bewältigt werden können und regelmäßige Dienstreisen, teilweise mit Übernachtung, erforderlich sind, könne ich keine Projektleitung mehr machen. Außerdem werden von den 120 Mitarbeitern in unserer Niederlassung 40Stellen abgebaut.....Dazu hätte ich ein paar Fragen: 1.Ist die Begründung meines Arbeitgebers rechtens? 2. Habe ich den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit nur aus einer ausgeübten Vollzeitstelle heraus und nicht aus einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis (Elternzeit)? 3. Sollte man für mich tatsächlich trotz des geplanten Stellenabbaus eine geringerqualifizierte Teilzeitstelle finden- müssen die mich zum alten Gehalt beschäftigen oder dürfen die mir dann das Gehalt der geringerwertigen Stelle bezahlen? 4. Meine Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende. Bis zum 3. Oktober bin ich unkündbar, oder? Dann könnte mir frühestens zum 31.3.09 gekündigt werden. Was ist mit der Zeit vom 3. Oktober bis zum 31.März? Muß ich da in Vollzeit arbeiten oder in der von mir gewünschten Teilzeit? 5. Oder muß ich von mir aus zum 3. Oktober kündigen weil ich die Vollzeitstelle nicht annehmen kann? 6. Muß man mir eine Abfindung zahlen wenn ich nicht weiter beschäftigt werde oder kann ich zum 31.3. völlig legitim entlassen werden? Vielen Dank für ihre Hilfe!

Mitglied inaktiv - 12.05.2008, 23:21



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit in Teilzeit unmöglich

Auch wenn ich grundsätzlich der Auffassung bin, daß mit etwas gutem Willen man sehr oft eine TZStelle generieren könnte, verstehe ich in Deinem Fall den AG. Hochqualifizierte Jobs bringen auch meistens eine größere Verantwortung mit sich, die man oft einfach nicht "teilen" kann. 1.) kann ich so verstehen, oder wie wprdest DU Dir das vorstellen, Dienstreisen? Kundentermine etc? 2.) den TZ anspruch hast Du grundsätzlich immer, aber: der Betrieb macht eben dringende betr. Gründe geltend, dann hast Du IMMER verloren, egal ob aus VZ oder EZ. 5.) Du hast ab 3. Oktober wieder das Recht deine / eine gleichwertige VZStelle anzutreten, kannst Du das nicht, mußt DU 3 Monate vorher kündigen, denn dafür kann der AG nichts. daraus folgt: 3.) Wenn Du unbedingt / nur TZ arbeiten kannst wird die Stelle vermutlich "anders" sein, ein neuer Arbeitsv. fällig werden und damit vermutlich eine andere Vergütung... 4.) Dein AG kann am Tag der Rückkehr eine Kündigung aussprechen, wenn sie im Betrieb so rechtens ist (Betriebsrat, sozial abgewogen etc.) aber DU mußt am 3.10 Deine VZStelle antretenund auch arbeiten! 6.) Das hängt mit 4 zusammen und kann "einfach so" nicht beantwortet werden. Grundsätzlich gibt es wohl einen Rechtsanspruch in bestimmten Fällen, hab das aber gerade so nicht im Kopf. Viele Grüße Désirée vergiß die Fehler, ich habs eilig :-)

Mitglied inaktiv - 13.05.2008, 10:01



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