Frage: Rückkehr nach Elternzeit

Hallo, ich habe jetzt einen neuen Arbeitsvertrag vorliegen mit angepasster Arbeitszeit nach der Rückkehr aus meiner Elternzeit. Es steht dort im Titel Mitarbeiterin Office ( habe ich bisher gemacht) plus Mitarbeiterin im Marketing "auf Probe". Aber wielang Probe und muss man den Vertrag dann irgendwann ändern oder können sie mir so was - ausnutzen oder rauswerfen etc? Im Vertrag steht explizit keine Probezeit. Aber eben auch nichts zu dem Marketing Bereich. Ich habe zugestimmt und schon unterschrieben um flexibel dort zu sein und mich, da es der Firma nicht so gut geht , vor einer betriebsbedingten Kündigung zu schützen da so ich mehr Einsatzgebiet habe. Leider frage ich mich erst jetzt ob das Folgen für mich hat wenn im Vertrag u.a. Mitarbeiter auf Probe steht. Mündlich erklärt wurde es so, dass ich meine alten Aufgaben habe plus ab und zu und nur wenn es mir gefällt auf Probe im Marketing aushelfe. Aber wie geht es weiter? Was soll ich jetzt tun?

von Wunder44 am 10.01.2021, 03:30



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit

Hallo, nach Ihrer Schilderung sehe ich es so, dass die alte Tätigkeit auf jeden Fall besteht und die neue, wenn es denn funktioniert. Ansonsten verbleibt es bei der alten Tätigkeit. Um das aber wirklich verbindlich sagen zu können, müsste ich den Vertrag prüfen und das ist hier im Rahmen des Forums leider nicht möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2021



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