Rückkehr in Elternzeit, Änderung des Vorgesetzten/der Abteilung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückkehr in Elternzeit, Änderung des Vorgesetzten/der Abteilung

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber ist ein Mittelständler mit ca. 70 Beschäftigten. Unmittelbar vor meiner Schwangerschaft (2014) wurde die Firma umstrukturiert, in dem Zuge wechselte ich auf Wunsch der GF die Abteilung und war ab dann direkt der Geschäftsführung unterstellt. Dies wurde stichhaltig unternehmnerisch begründet, hinzu kam dass ich meiner vorherigen Abteilungsleiterin nicht zurecht kam (das war/ist der GF bekannt). Soweit die Ausgangssituation. Ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht bereits mit dem Hinweis, dass ich im zweiten Jahr in Teilzeit für 20-25 Stunden zurück kehren möchte. Ich bin aktuell seit 7 Monaten in Elternzeit. Nun wurde ich zu einem ersten Gespräch bzgl Rückkehr eingeladen und mit diesen Tatsachen konfrontiert: Teilzeit geht nicht, wenn dann nur Vollzeit und ich muss wieder in die alte Abteilung wechseln und unter der alten Vorgesetzten arbeiten, Begründung: weil die GF überlastet ist. Klar können sie die Teilzeit nicht "einfach so" ablehnen etc, darum geht es mir aber auch gar nicht. Viel wesentlicher ist für mich die folgende Frage: Darf der Arbeitgeber mich in eine andere Abteilung versetzen und mich wieder einem Abteilungsleiter (statt wie jetzt direkt der GF) unterstellen, wenn ich Vollzeit zurückkäme? Ich dachte mein Job muss ein Jahr lang unverändert frei gehalten werden, auch hinsichtlich "Abteilungszugehörigkeit" und "Weisungsbefugnis". Gibt es einen Weg das zu verhindern durch oder wegen der Elternzeit? Vielen Dank

von Aurora Bor am 08.09.2015, 05:55



Antwort auf: Rückkehr in Elternzeit, Änderung des Vorgesetzten/der Abteilung

Hallo, Sie haben Anspruch auf den alten Job oder einen vergleichbaren. Da Sie schon in der Abteilung gearbeitet haben, wird dies so sein. Ihr AG will Sie wegmobben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2015



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