Hallo Frau Bader,
meinem Sohn (7 Jahre) wurde eine Reha bewilligt, ich war Begleitperson. Da die Krankenkasse den Verdienstausfall (4 Wochen) übernehmen wollte, beantragte ich unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber. Nun kürzt mir der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für diesen Monat, da ich nicht gearbeitet habe. Ich habe doch aber während dieser Zeit meinen Sohn betreut. Wie sehen Sie das?
Viele Grüße
Katrin
Mitglied inaktiv - 12.06.2007, 09:12
Antwort auf:
Reha-Begleitperson
Hallo,
leider schreiben Sie nicht, ob der AG dies bewilligt hat oder wie er grds. reagiert hat.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2007
Antwort auf:
Reha-Begleitperson
Hallo Frau Bader,
der AG hat der unbezahlten Freistellung zugestimmt. Begleitperson zur Reha ist doch aber wie stationäre Mitaufnahme. Es wurde ja so verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Ich habe auch Behandlungen bekommen und meinen Sohn rund um die Uhr betreut.
Für Ihre Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.
Viele Grüße
Katrin
Mitglied inaktiv - 12.06.2007, 15:08