Liebe Frau Bader, die Maßgabe für Teilzeit in Elternzeit ist ja mindestens 15 Stunden, maximal 30 Stunden wöchentlich im Monatsdurchschnitt. 1. Habe ich einen Rechtsanspruch darauf meine Stunden (zB. 18 Stunden) selbst zu bestimmen oder 2. kann mir der Arbeitgeber mir eine Stundenanzahl vorgeben? 3. Gibt es mittlerweile einen Rechtsanspruch auf die Verteilung der Stunden sprich die Lage? Ich meine, so etwas gelesen zu haben. Vielen Dank und frohe Ostern. Lemontree
von Lemontree am 24.03.2016, 11:54