Frage: Kita Rechtsanspruch

Hallo, Bin gerade richtig am verzweifeln… Mein Sohn 05.08 zwei Jahre hatte dieses Jahr eine Kita Zusage. Allerdings habe ich ihn nach 6 Wochen rausholen müssen… hatte sich zuhause mehrfach an Äpfeln verschluckt habe es auch denen mehrfach gesagt und im Kindergarten wurde danach einfach nicht geschaut.. es stand im außen Bereich immer Obst und Gemüse vor jeder Gruppe habe meine Bedenken geäußert.. das mir dies zu gefährlich ist… sind nicht abgewichen es weg zu stellen… spitze scheren, Lego, Steckteile lagen dort rum… zumal eine Erziehern auch körperlich zu anderen Kindern handgreiflich wurde hielt sie im laufen am Arm fest.. ich saß 6 Wochen mit in der Eingewöhnung deshalb habe ich dies alles mitbekommen… ich hatte echt meine bedenken ihn noch weiter dort zu lassen, er war der kleinste in der Gruppe23 kinder 2 Erzieher nur ein Mädchen von 21/2 sonst nur große. Dann hat eine Erzieherin auch noch die Einrichtung verlassen und dann habe ich gesagt wir gehen! Habe ihn wieder neu im Kita Navigator angemeldet und jetzt wohl keinen neuen Platz für 2022 .. habe mich direkt ans Jugendamt gemeldet und sie meinte mein Rechtsanspruch wäre weg, hätte ja den Kindergarten gekündigt … das habe ich aber aus früheren Gesprächen mit denen auch angedeutet.. und auch gefragt ob man mir hinterher einen Strick draus dreht.. das kann doch nach so einer Story nicht sein… ich muss arbeiten gehen!! Würde jetzt gerne meine Rechtslage wissen!! Mit freundlichen Grüßen Kathrin

von Kathi22!!! am 10.12.2021, 13:09



Antwort auf: Kita Rechtsanspruch

Hallo, Sie hätten, anstelle das KInd abzumelden, versuchen müssen, eine Einigung herbei zu führen. Der Anspruch ist verwirkt. Setzen Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.12.2021



Antwort auf: Kita Rechtsanspruch

Es ist aber nunmal so, dass der Anspruch auf einen Kitaplatz wegfällt, wenn Du selbst den Kitaplatz kündigst. Und zwar ohne, dass Du Dir besonders Mühe gegeben hast, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Du hättest Dich im Vorfeld schlau machen sollen, jetzt ist der Anspruch weg. Den Rest lasse ich mal umkommentiert, da juristisch belanglos. Mir würden ansonsten deutliche Worte einfallen.

von Berlin! am 10.12.2021, 13:18



Antwort auf: Kita Rechtsanspruch

Statt die Kita zu kündigen hättest du die Mißstände anmahnen müssen und ggfs bei der zuständigen Behörde um einen Ersatzplatz beantragen.

von Pamo am 10.12.2021, 16:00



Antwort auf: Kita Rechtsanspruch

Ist dein Kind irgendwie eingeschränkt mit der Mundmotorik oder so? Oder bezieht sich das Verschlucken ausschließlich auf Äpfel, während andere altersgerechte Nahrungsmittel funktionieren? Dann hättest du vielleicht ein Schreiben vom KiA beibringen können, einen I- Status beantragen, eine gesonderte Betreuung? Es ist halt schwierig für die Kita, spezielle Wünsche oder "Anweisungen" zu befolgen. Sollten sie kein Obst mehr hinstellen, weil eins von 40 Kindern noch nicht kauen kann? Wäre es eine Krankheit/ Allergie/ etwas mit Attest, dann könnten sie ggf. immerhin mehr Personalbedarf geltend machen oder das JA hätte dir einen Platz in der einer Integrationskita zuweisen können. Kleinteile und Scheren in der Kita, hm, auch schwierig. Hier gehen die Kids ab ca 2.5 in den Bereich der Großen und da gibt es sowas halt. Aber es darf z.B. nur am Tisch gebastelt werden. Vermutlich wurde dein Kind einfach recht früh in den Ü3 Bereich sortiert - daher auch der Personslschlüssel 1:10 oder mehr, was hier leider üblich ist. So oder so hättest du all das mehrfach ansprechen sollen, auch schriftlich, und lieber vor der Kündigung mit dem JA sprechen sollen. Ich kann aber eigentlich nicht glauben, dass der Rechtsanspruch einfach komplett erlischt. Klar, das JA kann dir die gleiche Einrichtung zuweisen, aber einfach gar keine mehr, weil man gekündigt hat, das wäre ja sehr merkwürdig.

von Tini_79 am 10.12.2021, 17:15



Antwort auf: Kita Rechtsanspruch

Wenn das Dinge sind welche du im KiGa anmahnst, dann wirst du dein Kind selbst betreuen müssen. Den das was du willst, wird kein KiGa leisten können. ich empfehle übrigens dringend den Gang zum Kinderarzt wenn sich ein 2jähriges Kind an Äpfel verschluckt, und das meine ich ernsthaft. Das sollte abgeklärt werden. In der Regel haben schon einjährige kein Problem mehr Apfelspalten zu essen und zu kauen.

von Felica am 10.12.2021, 17:16



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