Frage:
Rechtsanspruch auf Vollzeitbetreuung (Vorschulkind)
Guten Tag Frau Bader,
wir haben bei uns in der Kita jetzt das Problem, dass für das kommende Betreuungsjahr 2022/2023 fast doppelt so viele Eltern einen 45 Stunden Platz haben möchten als bisher. Das entspricht ca. 85% der Kinder in der Kita.
Der Kreis wird das Wohl in diesem Umfang nicht bewilligen und selbst wenn der Träger mehr Stunden & Personal zustimmt, geht es nicht, da es schlicht & ergreifend kein geeignetes Personal hier gibt.
Wir haben bisher immer einen 45 Stunden Platz gehabt und benötigen auch zwingen da wir beide berufstätig sind.
(Wohnen auf dem Land und arbeiten in der Stadt. Homeoffice ist nicht möglich!)
Leider wird unsere KitaLeitung auch seitens des Trägers und des Jugendamtes mit der Situation allein gelassen.
Im Moment können wir noch hoffen, dass viele Eltern zurück rudern und auf 35 Stunden gehen, aber das sieht eher schlecht aus.
Es muss jetzt jeder seinen Bedarf begründen/belegen (Arbeitszeitbescheinung oder warum es persönlich nötig ist...)
Aber das wird alles nicht die gewünschte Reduktion der Anfrage bringen
Deshalb will die Kitaleitung jetzt per Los entscheiden wer einen Vollzeit Platz bekommt und wer "nur" 35 Stunden Betreuung pro Woche.
Ist das rechtens?
Haben wir einen Anspruch auf 45 Stunden Betreuung pro Woche?
Welche Möglichkeit haben wir als Eltern, die benötigte Betreuung durch zusetzten?
Über eine kurze Rückmeldung, ggf. auch mit einem Hinweis wo man sich weiter belesen kann, würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank im voraus und einen schönen 3. Advent.
von
sun3v
am 10.12.2021, 16:47
Antwort auf:
Rechtsanspruch auf Vollzeitbetreuung (Vorschulkind)
Hallo,
Sie haben einen Anspruch nach notwendigem Bedarf.
Das bedeutet, dass es alleine Problem der Gemeinde ist, dies zu stemmen. Ein Problem, dass die Politik den Gemeinden mit grossmundigen Versprechen eingebrockt hat, nur mal am Rande.
Der KiGA muss prüfen, wer den entsprechenden Bedarf hat und es dann verteilen.
Ich würde, rein vorsichtshalber, der gemeinde mit Klage drohen, sollten die Stunden gekürzt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.12.2021
Antwort auf:
Rechtsanspruch auf Vollzeitbetreuung (Vorschulkind)
Per Los? Das kann ich gar nicht glauben!
Eigentlich muss die Kita natürlich nach Anspruch entscheiden - sprich: die Eltern müssen nachweisen, wieviele Stunden sie tatsächlich benötigen anhand zB ihres Arbeitsvertrages oder einer Arbeitgeberbescheinigung.
Bleiben danach immer noch zu viele Eltern übrig ... würde ich sagen, werden Platz schon hatte, behält ihn und es müssten leider die neuen Eltern abgelehnt werden für VZ-Betreuung.
Aber das ist natürlich keine fachlich/rechtliche Einschätzung - nur so, wie ich es in den Fällen selbst erlebt/mitbekommen habe.
Per Los finde ich, geht halt gar nicht. Die Kita muss schon tätig werden mit Begründungen bei Ablehnung. Meiner Meinung nach macht sie es sich damit einfach bzw. zieht sich aus der Verantwortung, auch mal unbequeme Entscheidungen treffen zu müssen.
Ich stell mir gerade vor, du sagst deinem AG "sorry, ich kann nicht mehr so viele Stundenarbeiten - ich hatte Pech bei der Kita-Tombola"...
von
cube
am 10.12.2021, 18:14
Antwort auf:
Rechtsanspruch auf Vollzeitbetreuung (Vorschulkind)
Wenn ihr einen Vertrag habt mit den 45 Stunden und die Vorraussetzungen weiterhin erfüllt, dann sehe ich rechtlich keine Chance für den Kindergarten das einseitig zu ändern.
Das würde ich klar kommunizieren und auch jetzt schon rechtliche Schritte freundlich ankündigen.
Dann haben die ohne 45 Stunden Vertrag das Nachsehen.
Bei uns war es andersrum. Wir hatten 45 und warum auch immer nutzten das immer weniger.
Unserer war nachher der Einzige der bis 17 Uhr den Platz hatte und für 2 Tage in der Woche auch definitiv brauchte.
Der Kindergarten suchte dann das Gespräch und das letzte halbe Jahr habe ich ihn dann bei einer Erzieherin abgeholt.
Sie hätte ihn sonst zur Zweigstelle gefahren die länger auf hatte, bot aber an ihn mitzunehmen.
So schloss die Einrichtung um 15 Uhr und sie nahm ihn mit.
Will sagen: selbst da hätten sie den Vertrag erfüllen müssen und suchten nach einer Lösung.
von
Sternenschnuppe
am 10.12.2021, 21:12
Antwort auf:
Rechtsanspruch auf Vollzeitbetreuung (Vorschulkind)
Unserer KitaLeitung mach ich da erstmal gar keine Vorwürfe! Die telefoniert sich die Finger wund & sucht nach Lösungen & spielt gerade verschiedene Szenarien durch...
Die Leitung wird vom Träger und auch dem Jugendamt im Moment im Stich gelassen & das ist es, was mich traurig & wütend zu gleich macht!
Die Leitung selbst hat im Moment noch keine Ahnung wie sie vorgehen soll. Das mit dem Losverfahren war der erste Gedanke, wenn alle Eltern auf Vollzeit bestehen & Nachweise erbringen...
Deshalb die Frage an Frau Bader:
Wie schaut es rechtlich aus?
Was ist erlaubt, was nicht, was können wir tun...
von
sun3v
am 10.12.2021, 21:18
Antwort auf:
Rechtsanspruch auf Vollzeitbetreuung (Vorschulkind)
Den Vertrag mit der Kita selbst kann ich gerade nicht finden (hatten einen Wasserschaden, kann sein das der nicht mehr existiert).
Ich hab aber von der Gemeinde bereits ein Schreiben im Jahr 2020 erhalten, wo neben den Gebühren für 2020/2021 auch drin steht, dass die KitaJahre 2021/2022 sowie 2022/2023 mit jeweils 45 Stunden beitragsfrei per aktuellen Gesetz bei uns ist.
von
sun3v
am 12.12.2021, 19:36