Frage: Partnermonate Arbeitgeberwechsel

Guten Tag, für unsere Tochter habe ich 12 Monate Elterngeld beantragt, mein Mann 2 (den 1. Monat und den 13. Monat). Unsere Tochter ist nun 5 Monate, der erste gemeinsame Monat also vorrüber. Nun wechselt mein Mann unvorhergesehen Mitte des Jahres seinen Job. Muss er den noch verbleibenden 13. Monat dann beim neuen Arbeitgeber nehmen, damit er das Geld für den ersten Monat nicht zurück zahlen muss? Muss der neue Arbeitgeber den Monat Elternzeit genehmigen, selbst wenn dieser in der Probezeit liegt?

von Moonmoth am 09.03.2022, 12:05



Antwort auf: Partnermonate Arbeitgeberwechsel

Hallo, muss neu beantragt werden mit Frist 7 Wochen. Kündigungsschutz hat er ab 8 Wochen vor Beginn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2022



Antwort auf: Partnermonate Arbeitgeberwechsel

Ja, dein Mann muss den zweiten Monat nehmen, sonst muss er den ersten wieder zurückzahlen. Der Arbeitgeber muss die Elternzeit hinnehmen, wenn dein Mann diese 7 Wochen vor Beginn schriftlich anmeldet. Wenn dein Mann die Frist nicht einhält, darf der Arbeitgeber ablehnen. Ob die Probezeit dadurch verlängert wird, regelt normalerweise der Arbeitsvertrag. Vorsicht: Ist dein Mann nach der Elternzeit noch in der Probezeit, könnte der Arbeitgeber ihm natürlich sofort kündigen.

von Dojii am 09.03.2022, 12:21



Antwort auf: Partnermonate Arbeitgeberwechsel

Er muss den 2. Monat, sonst muss er das Geld für den 1. Monat zurückzahlen da man mindestens 2 Monate nehmen muss.

von Suomi am 09.03.2022, 12:29



Antwort auf: Partnermonate Arbeitgeberwechsel

Hallo, Was dein Mann machen könnte, ist den Zeitpunkt des 2. Elternzeit Monats zu ändern. Entweder vor Arbeitsbeginn oder den 14. Lebensmonat (vielleicht ist die Peobezeit da schon vorbei). LG luvi

von luvi am 09.03.2022, 19:42



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