Frage: Nochmal KiGa-Anspruch

Hallo Frau Bader, ich hatte Sie ja letztens gefragt, was ich machen kann, wenn der KiGa uns ablehnt, weil mein Sohn schon woanders einen Platz hat und Sie haben mir geraten, mich an einen Anwalt zu wenden. Da ich zur Zeit sehr im Stress bin (beruflich) und ja auch fachliche Kenntnisse habe und die sich meines Erachtens nur um einen Bescheid drücken wollen, habe ich versucht, das selber zu regeln. Ende vom Lied: Ich bekomme keinen Bescheid (obwohl mir der ja zusteht) mit der Begründung, das wäre ein freier KiGa und die könnten machen was sie wollen. Jetzt habe ich irgendwie die faxen dicke. So geht das irgendwie nicht. Ich habe eher den Eindruck, die wollen uns nicht. Meine Frage: Ich würde gerne Ihnen die Angelegenheit übertragen, da ich hier auch niemanden kenne, der sich mit sowas auskennt. Ich kann das aber nur mit BRH. Würden Sie sich der Sache evt. annehmen? Dann würde ich Ihnen die Unterlagen zukommen lassen. Viele Grüße AF

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 20:27



Antwort auf: Nochmal KiGa-Anspruch

Hallo, Ihr Vertrauen ehrt mich! Aber wenn Sie nichta us Rheinland-Pfalz kommen ist es schlecht - ich kenne mich da nur im hiesigen Landesrecht aus. Lieb Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2010



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