hallo frau bader, wir wohnen in einer ländlichen region, in einer samtgemeinde mit 17 ortsteilen und 16 kindergärten. insgesamt gibt es 20000 ew. wir haben im ort einen kindergarten, dort habe ich meine tochter bereits zwei wochen nach der geburt angemeldet. nur wurde mir damals schon gesagt, dass ich frühestens zu ihrem 4. geburtstag einen platz bekomme, wenn überhaupt. ich habe dann mit der frauenbeauftragte der samtgemeinde gesprochen, die mir bestätigte dass ich einen anspruch auf einen platz habe. dies gilt allerdings nicht für einen kindergarten im wohnort, sondern in der samtgemeinde. woraufhin ich ALLE kindergärten abtelefoniert hab und nur im entferntesten gemeindeteil einen platz zum 3. geb kriegen würde. das wären 15 km- eine strecke. ich habe mich dann mal erkundigt woher die kinder kommen die hier bei uns im ort in den kindergarten gehen- es sind von 34 plätzen nur 7 (!!!) mit kindern aus dem ort besetzt, alle anderen kommen aus der umgebung. die leiterin des örtl. kigas sagte mir das läge daran, dass der kiga hier halt äußerst beliebt sei. mal davon ab dass ich keinen pkw habe und das völlig unfair finde- ist das rechtlich ok? ich meine, wenn alle kinder die hier in den kiga gehn auch aus dem ort kommen würden und trotzdem kein platz frei ist hätte ich ja verständnis dafür keinen platz zu bekommen, aber kann es nicht so sein das erstmal alle kinder aus dem ort plätze bekommen und wenn dann noch was frei ist kinder aus den nachbardörfern "drankommen"? zumal es in 16 von 17 gemeindeteilen kigas gibt!!! danke für ihre mühe, tina eppert
Mitglied inaktiv - 25.05.2004, 20:10