Frage: Frage zu anspruch auf KiGa platz

Hallo Frau bader ! Sie schreiben immer man hat ab 3 jahren einen Anspruch auf einen KiGaplatz für sein Kind ! Kann man sich die Betreuungszeit aussuchen also zb verlangen daß das Kind morgens aufgenommen wird oder muß man sich auch mit einem Nachmittagsplatz zufrieden geben ? LG Julia

Mitglied inaktiv - 19.07.2005, 11:03



Antwort auf: Frage zu anspruch auf KiGa platz

Hallo, nein, ich denke, man hat einen Anspruch auf Vormittags. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.07.2005



Antwort auf: Frage zu anspruch auf KiGa platz

hallo, was ist das denn, du hast nur einen nachmittagsplatz. also bei uns wir wohnen nrw, ist das vormittags von 7:30 bis 12:30 und wenn du magst kannst du das kind auch nachmittags von 14:00 uhr bis 16:30 uhr bringen. würde mich mal bei der stadtverwaltung erkundigen sina

Mitglied inaktiv - 19.07.2005, 19:21



Antwort auf: Frage zu anspruch auf KiGa platz

Hallo ! Es geht darum wenn die Vormittagsplätze belegt sind ob man sich dann mit nem NAchmittagsplatz zufrieden geben muß ? LG Julia

Mitglied inaktiv - 20.07.2005, 11:23



Antwort auf: Frage zu anspruch auf KiGa platz

Hi, du hast prinzipiell einen Anspruch auf einen Kiga-Platz, i.d.R. auch vormittags ABER eben nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Sprich: sind die öfftl. Plätze belegt, muss die Stadt nicht neue für dich schaffen - der Anspruch geht also nur im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten durch. (Wie bei allen öfftl. Leistungen eben) Wenn es eben vormittags keine Plätze mehr gibt, kann es sein, dass du gar keinen Platz oder eben nur einen nachmittags bekommst. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 21.07.2005, 23:03



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