Hallo Frau Bader,
ich arbeite im Nachtdienst und möchte noch ein Kind. In der Schwangerschaft müsste mein AG mir ja einen anderen Arbeitsplatz anbieten. Allerdings arbeite ich nachts, um mein Kind tagsüber zu betreuen. Bin ich verpflichtet, die Alternative dann anzunehmen und mein Kind fremdbetreuen zu lassen?
Viele Grüsse
von
Opla
am 09.03.2018, 08:36
Antwort auf:
Nachtdienst
Hallo,
das kommt darauf an, was im Vertrag steht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2018
Antwort auf:
Nachtdienst
Wenn dein Arbeitsvertrag nicht ausschließlich nur den Nachtdienst vorsieht, ja.
von
cube
am 09.03.2018, 08:48
Antwort auf:
Nachtdienst
Was steht denn im Arbeitsvertrag bezüglich der Arbeitszeiten? In dem Rahmen musst du alles akzeptieren, was der AG möchte. Eine Änderung der Arbeitszeiten von Nacht- in Tagdienst wäre die ganz normale Maßnahme aufgrund des MuSchG.
Mitglied inaktiv - 09.03.2018, 09:26