nach Eltergeld Möglichkeit eines Überbrückungsgeldes wg. Kinderkrippe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nach Eltergeld Möglichkeit eines Überbrückungsgeldes wg. Kinderkrippe

Hallo Frau Bader, ich habe da eine Frage. Ich bin derzeit noch mit meinem ersten Sohn schwanger. Am 06.05.2015 habe ich den Entbindungstermin. Nun wurde ich von allen Seiten bequatscht ich soll mir jetzt schon einen Krippenplatz suchen, da wir uns nur ein Jahr Elterngeld leisten können. Bzw. wird schon das erste Jahr mit so niedrigen Elterngeld sehr schwer für uns werden uns fehlen fast 500€ jeden Monat, was wir merken werden. Rücklagen habe wir leider keine, denn wir müssen sogar noch Kredite abzahlen. Der Sohn war zwar gewünscht aber da es hieß das ich unfruchtbar wäre hat uns dieser sehr überrascht. sonst hätte ich Monate vorher nebenbei gearbeitet um irgendwie Rücklagen zu bilden. Nun habe ich bei mehreren Kindergrippen angefragt aber diese nehmen nur im Zeitraum Sep-Dez. auf und wollen jetzt im Januar die Bestätigung haben ob mein sohn dann im Dez. in die Kindergrippe geht. Zu dem Zeitpunkt wäre mein Sohn aber erst ein halbes Jahr alt. Und ich finde es schon extrem früh so einen kleinen Menschen von der Mutter zu trennen. Wenn ich bis nächstes Jahr Januar mit meiner Anmeldung warte für nächstes Jahr Sep. müsste ich die Zeit von Mai 2016 bis Sep. 2016 finanziell irgendwie überbrücken. den ab Mai 2016 hört ja dann auch die Elterngeldzahlung auf. Gibt es da eine Möglichkeit diese fünf Monate mit einem anderen Geld zu überbrücken? Ich habe von diesem Landeserziehungsgeld gehört. Wir kommen aus Bayern. Wäre das eine Möglichkeit? oder das Betreuungsgeld? Es müsste mindestens 800€ ergeben.. Eine Oma haben wir nicht und eine Tagesmutter ist hier zu teuer.. fünf Monate ohne jegliches Geld können wir nicht überleben.. Mein Mann verdient zu wenig für uns beide aber zu viel das ich irgendwas Sozialhilfe massiges beantragen könnte. Zudem will ich auch wieder arbeiten nach einem Jahr. Ich möchte nur auf jeden Fall ca. ein Jahr stillen, weil ich Neurodermitis habe und andere Allergien und das möchte ich meinen Sohn ersparen, demnach wäre es mir mit 7 Monaten das Baby abzugeben einfach zu früh. Können Sie mir hier einen Rat geben? Soll ich mein Kind wirklich schon mit 7 Monaten abgeben im Dez. oder doch lieber das Jahr nehmen und mit irgendeiner anderen Möglichkeit die Monate bis zum Grippen beginn überbrücken? Über eine konstruktive Antwort wäre ich sehr froh.. Vielen Dank!

von DolceVeleno87 am 07.01.2015, 13:58



Antwort auf: nach Eltergeld Möglichkeit eines Überbrückungsgeldes wg. Kinderkrippe

Hallo, im Prinzip haben Sie sich die Antwort doch schon selber gegeben. Sie wollen Ihr Kind nicht zu früh abgeben. Also müssen Sie überlegen, wie Sie es finanziell gestemmt kriegen. Wenn staatliche Hilfen entfallen, können Sie vielleicht ein Minijob oder Teilzeitjob annehmen und das Kind bei Bekannten, Verwandten oder Großeltern parken. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2015



Antwort auf: nach Eltergeld Möglichkeit eines Überbrückungsgeldes wg. Kinderkrippe

ich schreib Dir ne PN

von luvi am 09.01.2015, 00:56



Antwort auf: nach Eltergeld Möglichkeit eines Überbrückungsgeldes wg. Kinderkrippe

Genau das ist mein Problem mein Mann gäng um sechs uhr früh an zu arbeiten. WENN ich also dann schon arbeiten gehe mit einem Teilzeitjob wohin mit meinem Kind. VERWANDTE und bekannte gibt es bei uns nicht ich bin auf mich allein gestellt.. Schade das sie mir hier nicht weiterhelfen können was es für Möglichkeiten gibt. WÄRE SCHÖN gewesen wenn sie ein paar Beispiele genannt hätten.. ich will dem Staat nicht auf der Tasche liegen aber wenn die Kindergrippen hier so bescheuerte Aufnahmeregelungen haben kann ich nicht arbeiten gehen. ZUDEM muss es sich ja rechnen ich muss ja monatlich mit 500 ruro Grippengeld rechnen wenn ich dann einen Minijob mache habe ich das gleiche Problem zu wenig Geld.. Es ist ein Teufels Kreis.. unglaublich den ich ziehe einen neuen Steuerzahler gross schon schlimm das man dann da keine Unterstützung bekommt für nur fünf Monate..

von DolceVeleno87 am 09.01.2015, 07:47



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