Hallo! Ich hätte eine Frage. Mein Sohn hat ab 1.3.2017 die Kinderkrippe besuchen angefangen. Leider fühlt sich er dahin nicht wohl. Mit meinem Mann haben wir nachgedacht dass vielleicht eine Tagesmutter besser wird. Und die Frage- gibst trotzdem Kündigungsfrist wenn er nur 14 Tage die Kinderkrippe besucht? Danke für die Info. Lg Alena Schmidt
von
A.l.i.c.e.e.
am 13.03.2017, 11:19
Antwort auf:
Kinderkrippe
Hallo,
selbstverständlich gilt die Kündigungsfrist.
Und Ihnen muss klar sein, dass Ihnen die Stadt weder dabei hilft, eine Tagesmutter zu finden noch und welche Kosten dafür übernimmt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2017
Antwort auf:
Kinderkrippe
Natürlich, ihr seid innen Vertrag eingegangen.
Zwei Wochen ist allerdings nichts, unser Nachbarssohn hat gute 10 gebraucht bis er richtig ankam. Nun will er nie nach Hause.
Ihr solltet mindestens noch 2-4 Wochen Zeit einplanen und dem Kind auch geben.
von
Sternenschnuppe
am 13.03.2017, 11:26
Antwort auf:
Kinderkrippe
Meine Kleine hat fast 4 Monate gebraucht, bis sie sich richtig wohlgefühlt hat, nicht mehr geweint hat und länger als 20 'min dort geschlafen hat...
Ansonsten, Vertrag ist Vertrag...
Bei uns läuft alles über die Stadt, auch TaMu - ggf. könnt ihr dann wechseln ohne Kündigungsfrist und doppelte Zahlung. Es kommt ja auch wahrscheinlich darauf an, wie begehrt die Plätze sind.
von
Tini_79
am 13.03.2017, 12:27