Frage: Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Hallo Fr. Bader, Ich bin Mama von 2 Jungs (08/2012 und 02/2014). Ich hatte Elternzeit für den Ältesten für die erste 2 Jahre genommen, dann 2 Jahre für den 2 sowie jeweils 1 von einem und 1 Jahr vom anderen. Nach meiner Rechnung also bis 08/2018. Ich bin jetzt Anfang des Jahres ungeplant ein drittes mal schwanger geworden, und das gleich mit Zwillingen. Der Arzt frage gleich ob ich ein Beschäftigungsverbot brauche, aber da ich ja noch in Elternzeit bin, habe ich erstmal abgelehnt. Ich wollte mich jetzt, da die kritischen 3 Monate um waren mit meinem Chef in Verbindung setzen und ihm erklären das ich im Sommer nicht wieder komme und weiterhin die Elternzeit verlängern werde. Jetzt habe ich die Tage ein Brief meiner KK in der Post, dass er mich abgemeldet hat und ich mich jetzt über meinem Mann familienversicheren muss. Kann er mich einfach abmelden obwohl die Elternzeit noch nicht abgelaufen ist? Eigentlich habe ich ja kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ich in Elternzeit bin, oder? Welchen Anspruch habe ich und wie soll ich vorgehen?? Danke für Ihre Mühe Veronika F.

von VeronikaFunk am 03.05.2018, 20:59



Antwort auf: Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Hallo, Nein, das kann er so einfach nicht. Hat er denn den Anträgen für die Verlängerung jeweils zugestimmt? Und haben Sie auch jeweils nur bis zu zwölf Monaten genommen? Kann es sein, dass Ihre Elternzeit schon zu Ende ist und sie nicht zur Arbeit erschienen sind? Ich würde dringend mit ihm reden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2018



Antwort auf: Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Ich würde mal beim AG anfragen warum er das gemacht hat. Außerdem wann hast du für welches Kind welche EZ eingereicht? Wenn du die laufende EZ nämlich nicht immer entsprechend aktiv beendet hast, könnte es sein das du gar nicht mehr so viel zeit übrig hattest. Dein AG also davon ausgehst das du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinst. Rechne ich mal einfach: 08/2012 - 08/2014 für das erste Kind wären 2 Jahre dabei lief dann die 2te EZ für das 2te Kind gleichzeitig seit 02/2014-02/2016 Anschließend 1 Jahr für Kind1 wäre von 02/2016-02/2017, dann das zweite Jahr von Kind2 von 02/2017-02/2018. Danach fehlst du also seit Februar 2018 unentschuldigt bei deiner Arbeit. Beide Kinder fallen auch noch unter das alte Elternzeit-Recht weil vor 2015 geboren.

von Felica am 03.05.2018, 21:12



Antwort auf: Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Laut einem Schreiben von meinem Chef und seinen Beratern, haben für beide jungs die kompletten 3 Jahre nehmen können in dem ich sie wie oben geschrieben aufgeteilt habe. Wenn es aber aus irgendeinem Grund doch so sei das ich schon arbeiten müsste, könnte man mit dem Beschäftigungs Verbot was noch machen oder ist es zu spät? Mein AG sagte zu meiner Mutter also nicht zu mir: er müsste was der kk erklären und ich solle mich bei ihm melden, paar Tage später kam dann zu mir der Brief von der kk. Was kann ich noch machen?

von VeronikaFunk am 03.05.2018, 21:38



Antwort auf: Mutterschaftsgeld in Elternzeit

vom ersten kind für den zweiten mutterschutz vorzeitig beendet? rückwirkend geht nie was. wenn dann ab jetzt.

von mellomania am 03.05.2018, 21:40



Antwort auf: Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Ich hatte für den zweiten die elternzeit beendet und den Rest vom großen hinten dran gehängt. Ich habe es ja schriftlich vom ag und den Steuerberater. Oder verstehe ich was falsch?

von VeronikaFunk am 03.05.2018, 22:08



Antwort auf: Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Die Sache ist die das du mit Kindern die vor 2015 geboren worden sind, nur längstens 12 Monate über den 3ten Geburtstag hinaus rüber nehmen kannst. Mir fällt keine Konstellation ein wie du damit auf ein Ende der EZ bei 08/18 kommst. Jedenfalls nicht so wie du es beschrieben hast mit erst 2 Jahre Kind1, dann zwei Jahre Kind2, dann Rest Kind1, dann Rest Kind2.. Aber wenn du es schriftlich von AG und Steuerbüro hast, sollte es ja kein Problem sein das alles zu klären. Frag AG und dann ab zur KK. Faktisch ist es so, hat dein AG dich abgemeldet endet deine EZ. Es sieht aus wie wenn er wie gesagt davon ausgeht das dein Arbeitsverhältnis beendet ist, also auch nichts mit Mutterschaftsgeld vom AG. Das würde dir aber in voller Höhe zustehen wenn du eben im Arbeitsverhältnis stehst und deine jetzt aktuell laufende EZ zum neuen Mutterschutzbeginn beendest. Oder wenn zwischen Ende der EZ und neuen Mutterschutz noch Zeit liegt du in dieser eben wieder arbeitest, Alternativ Resturlaub abbaust. Denn wenn du die EZ jeweils zum neuen Mutterschutz beendet hast, hast du für diese Zeiten auch neuen Urlaubsanspruch erworben. Also wie gesagt, ab zum AG und nachfragen. Evtl ist das ganze auch einfach ein Versehen.

von Felica am 04.05.2018, 07:02



Antwort auf: Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Okay, kann ich jetzt bißchen besser nachvollziehen. Wenn jetzt wie laut kk meine elternzeit Anfang april geendet hat und ich dann mein Beschäftigungs Verbot nach reichen? Wäre das möglich, habe ich dann irgendeinen Anspruch weil ich ja gar nicht gearbeitet habe?

von VeronikaFunk am 04.05.2018, 07:52



Antwort auf: Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Ein BV greift aber nur mit Arbeitgeber. Sonst brauchst du keines und es nützt dir auch nichts. Ist alles nur ein Versehen und der AG beschäftigt dich weiter, dann kannst du natürlich das BV nutzen. Auch ohne das du einen Tag gearbeitet hast. Sobald die EZ als beendet gilt. Rückwirkend geht das aber nicht. Der AG kann dir aber auch nicht kündigen. Selbst wenn du nun unentschuldigt gefehlt hast. Er hätte das erst abmahnen müssen. Falls dich das etwas beruhigt.

von Felica am 04.05.2018, 08:29



Antwort auf: Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Ich habe gestern morgen mit meiner kk telefoniert und die will sich jetzt darum kümmern, es kann zwar sein das meine elternzeit zum 1.03 abgelaufen war aus rechtlicher Sicht aber da schriftlich was anderes vereinbart war, muss man das abklären. Er hätte ohne meines Wissens mich auch nicht einfach so abmelden dürfen bzw. Ohne mit mir Rücksprache zu halten. Er hat mir ja auch keine Kündigung zukommen lassen und wenn wäre sie nicht rechtens weil ich zu dem Zeitpunkt schon schwanger war. Mal sehen was man noch rückwirkend machen kann. Danke für die Antworten.

von VeronikaFunk am 05.05.2018, 05:28



Antwort auf: Mutterschaftsgeld in Elternzeit

Heute hat sich die kk bei mir gemeldet. Meinen Arbeitgeber erreichen Sie nicht und der Steuerberater habe gesagt das meine elternzeit am 1.03 abgelaufen sei und weil ich mich nicht gemeldet habe hätte sich das Arbeitsverhältnis erledigt. Ich habe ein Schreiben da drin steht von meinem Chef bestätigt das ich 2 Jahren für den 1, 2 Jahre für den 2 und jeweils 12 Monate für beide. Kann ich mit diesem Schreiben arbeiten? Was für rechte habe ich? Soll ich es jetzt einfach dabei lassen oder dagegen vorgehen? Lohnt es sich?

von VeronikaFunk am 07.05.2018, 19:36



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