GutenTag Frau Bader,
ich habe auch eine Frage zum erneuten Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld.
Mein erstes Kind kam im September 2017 zur Welt. Davor habe ich mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden (Vollzeit wären 40 Stunden gewesen) bei meinem AG gerarbeitet.
Nun bin ich wieder schwanger, ET ist Ende Mai. Ich habe meine alte Elternzeit die eigentlich auf 3 Jahre angelegt war, rechzeititg zu Gunsten des weiteren Kindes gekündigt. Nun sagt mein AG er müsse keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld fürs weitere Kind zahlen, da ich ja nicht Vollzeit mit nur 30 Stunden gearbeitet hätte, vor den Schwangerschaften....
Ist das denn so korrekt??
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Viele Grüße
Evil2602
von
Evil2602
am 27.04.2020, 09:43
Antwort auf:
Erneuter Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Elternzeit
Hallo,
wenn verinbart war, dass Sie nach der EZ wiedr VZ arbeiten, steht Ihnen auch der MG-Zuschuss aus dem VZ-Lohn zu.
Vllt kann die KK Sie unterstützen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2020
Antwort auf:
Erneuter Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Elternzeit
Nein, dass stimmt natürlich so nicht.
Dein AG muss auf 30h Wochen Lohn aufstocken. Zumal er es ja über die Umlage zurück erhält
Mitglied inaktiv - 27.04.2020, 09:55
Antwort auf:
Erneuter Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Elternzeit
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Es war vereinbart, dass ich nach der ersten EZ wieder 30 Stunden/Woche arbeite, genauso wie vorher.
Dann müsste ich doch den selben AG Anteil zum Mutterschaftsgeld bekommen, wie bei der ersten Schwangerschaft oder?
von
Evil2602
am 28.04.2020, 15:38