Guten Tag. Momentan hab ich noch elternzeit bis 1.november 2020. Bin aber schon wieder schwanger und gehe in Mutterschutz ab dem 16.september . Kann ich nochmal Mutterschutzgeld von meiner Krankenkasse und Arbeitgeber verlangen ??? Kann ich zb an meinem Arbeitgeber zum 15.september mein elternezeit jetzige beenden und schreiben das ab den 16.september mein Mutterschutz beginnt?? Darf Arbeitgeber mir das verweigern wegen Mutterschaftsgeld? Brauch ich noch zu diesem schreiben ein arztbestätigung das mein Mutterschutz am 16.september beginnt ?
von
Natalie8691
am 25.05.2020, 16:58
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld in weitere SS in elternzeit
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13).
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2020
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld in weitere SS in elternzeit
ja du kannst vorzeitig beenden. das geht aber nur mit bescheinigung vom arzt, wann ET ist. und ja, du erhälst volles mutterschaftsgeld und nein, AG kann da nichts verweigern.
von
mellomania
am 25.05.2020, 17:09