Hallo Frau Bader,
ich habe im Mai 2017 mein erstes Kind bekommen, war 2 Jahre komplett zuhause in Elternzeit und habe dann das dritte Jahr drangehängt, arbeite in diesem dritten Jahr aber in Teilzeit.
Im April 2020 kommt unser zweites Kind, meine jetzige Elternzeit habe ich bereits schriftlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendet.
Steht mir nun erneut der volle Arbeitgeberzuschuss nach §14 MuSchG zu, wie ich ihn bereits bei meiner ersten Schwangerschaft erhalten habe? Oder vermindert er sich, weil ich zwischenzeitlich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet habe?
Muss ich meinen Arbeitgeber (klugscheißermäßig) darauf hinweisen oder sollte ich die Abrechnungen abwarten, ob sie von alleine drauf kommen? Wir sind ein kleiner Betrieb, in dem solch ein Fall (von Elternzeit in Muschu) in letzter Zeit nicht vorgekommen ist. Daher glaube ich nicht, dass die Lohnabteilung von dieser Regelung Kenntnis hat.
Vielen Dank schon mal.
von
Maikäferchen2017
am 13.11.2019, 12:14
Antwort auf:
AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
Sie bekommen den Lohn aus dem VZVertrag, da dieser wieder auflebt (meine Tochter würde sagen "aufploppt).
Den Ag würde ich nicht informieren. Wie Sie sagen. Klug....
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2019
Antwort auf:
AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei Teilzeit in Elternzeit
Ich hatte die selbe Situation und hatte am Ende ein wenig Probleme mit unserer Personalabteilung. Es hieß, das ich auch den Teilzeitvertrag hätte kündigen sollen. Habe dann darauf hingewiesen, das mein Teilzeit Vertrag nur für die Dauer der Elternzeit abgeschlossen wurde. Es ging trotzdem ziemlich lange hin und her bis ich dann mein AG-Zuschuss in Höhe meines Vollzeitvertrages bekommen habe. Solltest also nochmal deinen Teilzeitvertrag prüfen ob der tatsächlich nur befristet für die Elternzeit ausgestellt wurde. Falls ja, würde ich diesen sicherheitshalber auch zum Ende der Elternzeit kündigen.
von
jam
am 26.11.2019, 02:34