Frage: Kündigung Krippe

Hallo! Meine Tochter besucht seit August eine Einrichtung, in der zur Eingewöhnung das Berliner Modell angewandt werden sollte (sanfte Eingewöhnung). Dies ist nicht erfolgt (nach Gespräch mit der Leitung hat diese auch schwerwiegende Fehler ihrer Mitarbeiter eingestanden), darüber hinaus wurde ohne mein Wissen die Bezugserzieherin gewechselt (was im Krippenalter durchaus relevant ist). Meine Tochter wurde nach der ersten Trennung 30 min. schreien gelassen, ohne dass ich, wie vereinbart nach ein paar Minuten, dazu geholt wurde, sollte sie sich nicht beruhigen lassen. Ich habe daraufhin mehrere Gespräche mit den Beteiligten geführt, mich stets kooperativ gezeigt. Allerdings scheint meine Tochter starke Ängste entwickelt zu haben. Zudem kommt hinzu, dass wir zum Januar hin umziehen müssen. Ich habe mich daher dazu entschieden, den Vertrag zu kündigen. Geregelt ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen bis Monatsende, sprich bis 31.10. in unserem Fall. Die Leitung hat mir nun aber telefonisch mitgeteilt, dass sie nicht mehr möchte, dass wir die Einrichtung bis dahin besuchen, da eine weitere Eingewöhnung sich nicht mehr lohne. Wir zahlen einen hohen Beitrag und ich bin mir bewusst, dass die Umstände unglücklich sind. Ich möchte dennoch gerne wissen, ob die Leitung mich, wie Sie sagt, der Einrichtung quasi verweisen kann, obwohl wir im Vertrag sind und ordnungsgemäß zahlen und auch sonst in kleinster Weise „problematisch“ sind? Die Begründung ihrerseits wird wiegesagt aus pädagogischen Gründen ausgeführt. Ich selbst bin der Meinung, es hätte für mein Kind durchaus einen Mehrwert, wenn es die restliche Zeit noch (zunächst mit mir zusammen und mit schrittweiser Lösung) ein paar Wochen in der Krippe verbringen könnte, da in dem Alter sowieso keine Freundschaften oder dergleichen entstehen und ich genug Zeit mitbringe - ganz abgesehen von dem Finanziellen und dem Vertrag. Es ist ehrlich gesagt auch nicht mehr mein Wunsch, diese Einrichtung weiterhin zu besuchen, jedoch finde ich das Vorgehen sehr fragwürdig und würde gerne wissen, ob es rechtens ist, dass wir noch 1,5 Monate zahlen müssen und dabei die Einrichtung nicht mehr besuchen dürfen, da die Leitung das wortwörtlich „nicht mehr will“. Danke für Ihre Einschätzung.

Mitglied inaktiv - 14.09.2021, 14:56



Antwort auf: Kündigung Krippe

Hallo, wenn die Krippe der Meinung ist, das Kind solle die Einrichtung nicht mehr besuchen, würde ich auch nicht davon ausgehen, dass weiter gezahlt werden soll. Wurde das denn geäußert? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.09.2021



Antwort auf: Kündigung Krippe

Du merkst das dein Kind sichtbar unter dem Besuch leidet, sogar so extrem das es Ängste entwickelt, führst das sogar mit als Begründung für die Kündigung an und willst dann das das Kind weiterhin die Einrichtung besucht? Bin da gerade so baff das ich sprachlos bin. Und ja, wenn der KiGa merkt das der Besuch dem Kind schadet, dann ist es sogar deren Pflicht zum Schutz des Kindes den weiteren Besuch zu untersagen. Wobei die allermeisten Eltern wohl selbst ein Interesse hätten das ihren Kindern nicht weiter anzutun. Mit nur 1,5 Monaten zahlen seit ihr in übrigen auch recht gut dran. In manchen Fällen kann die Kündigungsfrist auch kürzer sein, dazu am besten an die Gemeinde wenden, oft ist sie aber deutlich länger.

von Felica am 14.09.2021, 15:09



Antwort auf: Kündigung Krippe

Felicia, ich glaube, du hast in kleinster Weise mein Anliegen verstanden.

Mitglied inaktiv - 14.09.2021, 15:12



Antwort auf: Kündigung Krippe

Nein, vielleicht verstehe ich wirklich nicht warum man eine Eingewöhnung auf biegen und brechen weiter durchziehen will, nur weil man für diese zahlt, wenn das Kind bereits extrem darunter leidet. Da hast du Recht, dieses Verständnis fehlt mir.

von Felica am 14.09.2021, 15:28



Antwort auf: Kündigung Krippe

Sorry, zu früh abgeschickt. Schau mal, die Leitung hat mir telefonisch gesagt, dass die Situation für ihre Mitarbeiter nun auch sehr „doof sei“ und sie nicht möchten, dass ich „da immer mit drin sitze“. Alles, was ich wollte, war eine sanfte Eingewöhnung, in der ich dabei bin, bis man meiner Tochter zumuten kann, dass ich gehe. Mein Ziel ist es garantiert nicht, diese Einrichtung noch ein Mal zu betreten. Ich habe nur theoretische Gegenargumente aufgeführt, die die Leitung gar nicht erst in Betracht zieht. Verstehst du meinen Punkt? Ich habe denen dort Schwierigkeiten gemacht, da ich Kritik geübt habe und ich finde es nicht fair, dass ich jetzt zahlen soll und gleichzeitig einfach verwiesen werde, anstatt mir entgegenzukommen oder zumindest die Bereitschaft zu zeigen, die Situation zu verarbeiten und noch etwas daraus zu schöpfen. Obwohl nicht ich die Fehler begangen habe (was sie ja bestätigt hat) soll ich jetzt einfach wegbleiben und trotzdem zahlen. Am Ende geht es mir nicht ums Geld, sondern um meine Tochter und aber auch um Gerechtigkeit.

Mitglied inaktiv - 14.09.2021, 15:28



Antwort auf: Kündigung Krippe

Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Ja, es wurde klar gesagt, dass der volle Beitrag weiter gezahlt werden muss. Ein wichtiger Grund, sie der Krippe zu verweisen (so wie es hier einmal genannt wurde) liegt nicht vor (solange ich dabei bin, wie es anfangs ja üblich sein sollte, hat meine Tochter auch Spaß gehabt). Letztendlich hätte ich von der Leitung zumindest ein Entgegenkommen erwartet, da die Eingewöhnung aufgrund des fehlerhaften und vertragswidrigen Verhaltens der Mitarbeiter extrem erschwert wurde (was die Leitung ja sogar bestätigt hat). Aber die Konsequenz, mich und meine Tochter bei voller Weiterzahlung nun aus der Kita zu verweisen bis Vertragsende (da die Eingewöhnung missglückt ist und für internen Stress gesorgt hat) kann ich nicht nachvollziehen. Sicherlich ist es diskutabel, ob ein weiterer Besuch sinnvoll ist zwecks Eingewöhnung (pädagogisch habe ich ja aber auch Argumente dafür formuliert). Aber selbst wenn, so halte ich dies nicht für einen Grund, der triftig genug wäre, ein Kind, das rechtlich Anspruch auf den Platz hat, der Kita zu verweisen.

Mitglied inaktiv - 14.09.2021, 17:40



Antwort auf: Kündigung Krippe

Es ist zwiegespalten. Einerseits ist die Eingewöhnung missglückt (die Gründe dafür sind estmal irrelevant). Sie haben deswegeb den Platz gekündigt. Andererseits wünschen sie sich, dass die Eingewöhnung bis zur Kündigung fortgesetzt wird. Nehmen wir an, ihr Kind gewöhnt sich daran und es soll zur Trennung kommen. Lassen Sie diese zu? Wenn ja, nehmen wir an, es klappt gut, ihr Kind lässt sich von den Erziehern beruhigen. Nehmen wir an, bis zur Kündigung ist es soweit gekommen, dass ihr Kind den Vormittag über alleine dort ist und das gerne. (Ein Mittagsschlaf werden die Erzieher für die kurze Zeit nicht mehr anstreben.) Ihr Kind ist angekommen, fühlt sich wohl, hat Routine gefunden (Tagesablauf vom Aufstehen bis zur Krippe, in der Krippe, und später wieder zu Hause). Von einen auf den anderen Tag wird ihr das genommen. Sie wird das nicht verstehen. Warum sie plötzlich nicht mehr zur Krippe darf. Ich weiß, es sind viele ,nehmen wir an". Nur der Punkt sollte nicht vergessen werden. Es gibt Kinder, die brauchen länger bis sie in der Krippe ankommen. Für ihr Kind stehen viele Veränderungen an. Kurz nach Krippenkündigungsende kommt eine Zeit zu Hause, wo der Umzug vorbereitet wird und dann wird umgezogen. Das ist für Kinder eine große Umstellung. Ihr Kind würde wieder etwas verlieren, was ihr Sicherheit gab und dazu kann die Krippe gehören. Wenn sie ihr Kind jetzt zu Hause betreuen dann sind die Veränderungen nicht so schnell aufeinander. Ihr Kind kann zur Ruhe kommen und ihre Ängste, so nennen sie es, abbauen. Und mit der Ruhe kommt der Umzug. Dazwischen liegt ein zeitlicher Abstand. Ich würde den Träger der Krippe kontaktieren und die Situation schildern. In beider Seiten Einverständnis sollte eine Lösung gefunden werden. Die Krippe wird eine Warteliste haben und den Platz ab Oktober neu vergeben können. Der Vertrag mit ihnen wird vorzeitig aufgehoben. So zahlen sie zwar noch den ganzen September, aber den Oktober nicht mehr. Mir scheint es so als würde die Leitung den leichten Weg gehen wollen. Kind soll nicht mehr kommen, somit haben due Erzieher ein Kind weniger zu betreuen. Zeitgleich wird der Beitrag gezahlt. Sie könnte den Platz zu Oktober neu vergeben, statt erst zu November. Nur dann wäre Dringlichkeit geboten. Zwei Wochen ist nicht viel Zeit, aber durchaus machbar. (Das kann ich aus Erfahrung als Erzieherin sagen.) Und die Erzieher hätten im Oktober schon ein neues Kind, statt eins weniger und mehr Zeit für die anderen, welche im besten Fall schon eingewöhnt sind. Wie planen sie die Zeit nach dem Umzug? Neue Krippe?

von Ani123 am 14.09.2021, 18:27



Antwort auf: Kündigung Krippe

Ani123, vielen Dank für deine ausführliche und differenzierte Antwort. Die Situation ist Zwiegestalten, das trifft es genau. Aber ich glaube, ich habe das auch etwas unglücklich formuliert. Ich selbst möchte gar keine weitere Eingewöhnung mehr (ich habe nur versucht aufzuzählen, was theoretisch auch gegen die Argumentation der Krippe sprechen könnte, um klarzumachen, dass dies nicht die endgültige Antwort sein kann sozusagen, sondern es Spielraum gibt). Mir geht es vorwiegend darum, herauszufinden, ob die Krippe das tatsächlich so machen kann. Also uns einfach abzuweisen, obwohl die Schwierigkeiten tatsächlich vom eigenen Personal verursacht, zumindest aber provoziert wurden (ich durfte an Tag 4 unerwartet nicht mehr in die Räumlichkeiten, Kind wurde weinend weggetragen, ich musste weggehen - so überrumpelt wie ich war, habe ich das zugelassen, habe mich selbst damit getröstet, dass ich mindestens gerufen werde, wenn sie sich nicht beruhigen lässt. Dem war nicht so, daraufhin habe ich mich anschließend geweigert, so fortzufahren. Auch nachdem ich mich auf das Berliner Modell bezogen habe, wurde mir gesagt, dass das jetzt aber nunmal so gemacht wird und ich nicht ewig da sitzen könne - nach wohlgemerkt 5 Tagen. ich war dennoch meiner Meinung nach sehr nachsichtig und weiterhin kooperativ. Aber ab da fingen die Probleme an, für die ich meiner Meinung nach aber einfach nicht verantwortlich bin. Im Hinblick auf den Umzug habe ich dann entschieden, dass es vielleicht einfach nicht sein soll und die Kündigung eingereicht. Für die Fristen usw. mache ich niemanden verantwortlich. Aber ich finde es sehr unfair, mir dann heute einfach mitzuteilen, dass wir dort dann nicht mehr erwünscht sind und trotzdem weiter zahlen sollen. Es geht mir letztendlich einfach ums Prinzip. Ich fühle mich, dass wir für etwas bestraft werden, was wir nicht verschuldet haben. Ich wünsche mir ein Entgegenkommen, eine Auflösung des Vertrages oder ähnliches. Nach dem Umzug werden vorrangig erstmal die Großeltern die Betreuung übernehmen.

Mitglied inaktiv - 14.09.2021, 18:59



Antwort auf: Kündigung Krippe

Der Großteil hat ja Dein Problem verstanden. Felicia vertritt immer eher eine.....na ja, ich sage mal nicht falsch, nennen wir es: bedenkliche Ansicht in Rechtsfragen. Das mit der Eingewöhnung ist gründlich schief gelaufen, sehe ich auch so. Grundsätzlich hat die Kitaleitung das Hausrecht und kann Euch der Kita verweisen. Wenn sie das tut ist das meiner Ansicht nach, so, wie Du das geschildert hast, aber gleichzeitig eine fristlose Kündigung seitens der Kita. Und damit müsst ihr dann auch nur bis zum letzten Tag, als ihr dort wart, bezahlen. Und wenn Du das aushältst würde ich es auch darauf ankommen lassen. Schreib noch mal eine Mail und lass Dir bestätigen, was gesagt wurde. Alles Gute! P.S.: Mein Grosser fand Kita am Anfang auch eher doof. Dann war er super gerne da und noch heute, in der 5. Klasse geht er super gerne seine alten Erzieherinnen besuchen, die mittlerweile die seines kleinen Bruders sind :-)

von Berlin! am 14.09.2021, 19:13



Antwort auf: Kündigung Krippe

Berlin! Danke für die aufmunternden Worte! :) Das mit dem Hausrecht klingt schlüssig. Allerdings darf man ja auch nicht vergessen, dass es sich um eine Dienstleistung handelt, oder? Ich bin juristisch gesehen ein absoluter Laie, aber ich denke, solange ich doch zahle und im Vertrag bin, habe ich auch ein Recht auf die entsprechende Gegenleistung. Es sei denn, es würden tatsächlich triftige Gründe vorliegen. Aber genau an der Stelle finde ich das Vorgehen der Kita nicht gerechtfertigt. Eine fristlose Kündigung wäre für uns ja sogar noch besser gewesen als uns im Vertrag zu halten und gleichzeitig sozusagen aber die Dienstleistung zu verweigern. Ich meine, die Leitung muss doch irgendwie verpflichtet sein, ihr Verhalten vor dem Träger zu begründen? Es geht ja hier immerhin um einen abgeschlossenen Vertrag, dessen Bedingungen wir absolut erbringen.

Mitglied inaktiv - 14.09.2021, 21:37



Antwort auf: Kündigung Krippe

Stimmt, rechtlich völlig falsche Antwort das man sich an die Gemeinde wenden soll. Auch wenn die am ende entscheiden, und nicht die Kita.

von Felica am 14.09.2021, 22:02



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