Guten tag,
Ich arbeite im Einzelhandel und war vor der Schwangerschaft auf Teilzeit angestellt, ich habe noch 2 jahre elternzeit beantragt, welche auch durch ist. Jetzt möchte ich ein bisschen arbeiten auf 450€ Basis, vom chef auch ok. Jetzt hat er mir gesagt, dass ich aber mit weniger stundenlohn rechnen muss. Ist das vom gesetzt her richtig? Er setzt mit mir deshalb auch einen neuen vertrag auf...
Mit freundlichen grüßen
von
Nana3011
am 12.09.2016, 13:40
Antwort auf:
kann mein chef mir den lohn kürzen?
Hallo,
nein, das ist unzulässig
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2016
Antwort auf:
kann mein chef mir den lohn kürzen?
Warum eine Vertragsänderung? Warum kein drittes Jahr Elternzeit beantragen und Teilzeit in Elternzeit arbeiten, damit der alte Vertrag bestehen bleibt ? Bg
Mitglied inaktiv - 12.09.2016, 18:26
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kann mein chef mir den lohn kürzen?
Ich hatte schon ein jahr ausszeit ohne arbeit. Auf Teilzeit kann ich nicht weiterarbeiten wegen der kinderbetreuung. Habe 2 kinder, eins ist gerade in die schule gekommen und der kleine geht in den kindergarten. Wollte wieder vormittags arbeiten, doch mein chef hatte keine arbeit für mich, also arbeite ich abends. Gehe dann quasi nur arbditen für die kinderbetreuung und nicht um mehr geld zu haben.
von
Nana3011
am 13.09.2016, 00:14
Antwort auf:
kann mein chef mir den lohn kürzen?
Dennoch steht die Frage im Raum "Warum nicht erstmal Elternzeit verlängern und Teilzeit in Elternzeit nehmen?"
Teilzeit ist alles was nicht Vollzeit ist.
Generell muss dir dein Arbeitgeber nach der Elternzeit schon eine Stelle nach den alten Bedingungen bieten. Wenn er dir für Teilzeit nur einen geringeren Stundenlohn bietet, dann ist die Frage, ob es andere Tätigkeiten sind.
Ist es so, dass er dir gleichwertige Tätigkeiten mit geringerer Stundenzahl nicht bieten kann? Ich weiß ja nicht, was du vorher gemacht hast und was jetzt...
von
chrissicat
am 13.09.2016, 06:44
Antwort auf:
kann mein chef mir den lohn kürzen?
Elternzeit verlängern und in Teilzeit oder mit Minijob INNERHALB der Elternzeit arbeiten. Dein AG hat keine geeignete Stelle? Dann soll er dir das schriftlich geben, damit dann ab zum Amt und arbeitssuchend melden. Mit dem Hinweis, arbeitssuchend INNERHALB der Elternzeit - sofern Du eine Kinderbetreuung hast. Über die Zeit welche Du dann arbeiten kannst - weil eben Kinderbetreuung vorhanden, gibt es dann evtl auch ALG1 bis Du eine geeignete Stelle hast. Diese wird dann befristet auf die Zeit in der Du dich in EZ befindest - solange ruht dein Vollzeitvertrag dann nämlich bei deinem AG. Und, Kinderbetreuung bedeutet nicht das es nur ein Krippenplatz sein darf, auch Großeltern oder der Kindsvater (wenn zB Wechselschicht) gehen OK.
Willst Du bei deinem AG in Teilzeit/Minijob innerhalb der Elternzeit arbeiten, dann muss er den Vollzeitvertrag als Grundlage nehmen und dann dies auf die auf die EZ befristeten Veränderungen runterrechnen. Nichts mit neuem Vertrag, sondern das ist dann eher ein Vertragszusatz. So behälst Du den Vollzeitvertrag weiterhin da er hja bis Ende Elternzeit ruht und kannst zudem nicht gekündigt werden.
Stimmst Du einem neuen Vertrag zu, dann erlischt dein Vollzeitvertrag. Du kannst wie jeder andere Angestellte auch ab dem ersten Tag gekündigt werden und hast keinen Anspruch darauf irgendwann wieder mehr Stunden arbeiten zu können. Gehalt, Urlaub usw muss IMO aber auch dann entsprechend umgerechnet werden.
Du hast allerdings jetzt ein anderes Problem, Dein AG ist nicht verpflichtet deine EZ zu verlängern. Er kann es, aber da du weniger wie 2 Jahre gemeldet hast, kann er auch ablehnen. Und dann musst Du in Vollzeit zu dem alten Bedingungen wieder arbeiten. Ihr solltet euch also wo gütig einigen.
Mitglied inaktiv - 13.09.2016, 15:47