Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Mein Sohn kam am 03.05.2017 zur Welt, d.h die Elternzeit geht noch bis 03.05.2020. Im Juni 2018 habe ich dann bei unserer Gemeinde einen Minijob angefangen, diesen übe ich auch immer noch aus. Nun bin ich wieder schwanger, Geburtstermin ist der 13.04.2020. Also noch innerhalb der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber. Für mich stellen sich nun folgende Fragen: 1. Muss ich die momentane Elternzeit bei meinem Arbeitgeber vorzeitig beenden um das volle Mutterschftasgeld zu bekommen? 2. Muss ich meinen Minijob kündigen um das Mutterschaftsgeld von meinem Arbeitgeber zu bekommen? Bzw wie verhält sich das Arbeitsverhältnis von meinem Arbeitgeber zu meinem Minijob. Von beiden Stellen werde ich ja kein Mutterschaftsgeld beantragen können. 3. Kann ich meinen MInijob behalten ohne das mir Nachteile entstehen? Bei meinem Minijob würde ich nach dem Mutterschutz schon wieder einsteigen können. Im Internet kann man über die Konstellation (wenn der Minijob nicht beim Arbeitgeber ist) leider nicht so viele Informationen finden. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Viele Dank und Grüße!
von Brinibini am 18.11.2019, 09:35