Sehr geehrte Frau Bader Es geht um folgendes: Vor Ewigkeiten (im März, um genau zu sein) habe ich mich mal für ein Ferienhaus an der NL-Nordeeküste interessiert. Ich habe den Vermieter telefonisch kontaktiert und mich für Mitte September reservieren lassen. Er sagte, es wäre ok, nur müsse ich noch einen Mietvertrag unterzeichnen, den er mir zusenden würde. Ist ja auch logisch, daß man sowas schriftlich macht, oder?? Jedenfalls habe ich in der Zwischenzeit mit meinem Mann diskutiert, und wir sind übereingekommen, daß es uns zu teuer ist, daß wir es doch lassen wollen. Nun, ich habe also den Mietvertrag NICHT unterschrieben, allerdings - mea culpa - auch nicht nochmal angerufen. Aber so kam doch der Vertrag nicht zustande, oder?? Er hat sich auch nie wieder gemeldet, von wegen, wo bleibt der Vertrag und so. Ein halbes Jahr ging ins Land, ehrlich gesagt, ich hab nie wieder dran gedacht, und eben kommt eine mail, wir würden ja nun nächste Woche anreisen, bitte genaue Zeit angeben, blabla. Ich falle aus allen Wolken. Okay, ich hab mich nicht ganz korrekt verhalten, ich hätte nochmal offiziell absagen können, aber ist es nicht auch eine Absage, wenn ich den Vertrag NICHT unterzeichne??? Nun meine Frage: Kann der mir was?? Mich verklagen oder so?? Wie gesagt, der einzige Kontakt, den es zwischen uns gab, war ein Telefongespräch vor 6 Monaten. Es existiert nichts Schriftliches. Vielen Dank schon mal rainbow
Mitglied inaktiv - 08.09.2003, 21:51