Frage: Familienrecht

Sehr geehrte Frau Bader, Sachlage: Mein "Mann" und ich leben seit 7 Jahren in Arabien. Da wir vorher in "wilder" Ehe zusammenlebten und dieses in Islamischen Laendern strengstens verboten ist, haben wir uns 2001 dazu entschlossen vor dem Islamischen Sharia Court zu heiraten. Wir haben also unser "Zusammenleben" vor dem Islamischen Gesetz legalisiert, haben diese "Sharia-Ehe" allerdings nie bei unseren Botschaften (ich bin Deutsche, mein Mann Belgier) registriert. Nun erwarten wir unser erstes Baby im Maerz das ich hier in Arabien bekommen werde. Fragen: 1. Gelten wir vor Deutschem oder Belgischen Recht als verheiratet obwohl wir uns dort nie als Eheleute registriert haben? 2. Wird das Kind den Nachnamen des Vaters oder der Mutter bekommen, wenn wir den Reisepass bei den Botschaften beantragen (wir moechten beide Nationalitaeten beantragen)? 3. Welches Familienrecht gilt ueberhaupt bei zwei Nationalitaeten die dazu noch in einem dritten Land leben? Vielen Dank fuer die Beantwortung meiner Fragen. Gruss Emilie

Mitglied inaktiv - 28.02.2004, 09:14



Antwort auf: Familienrecht

Hallo, Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, kann man eine Regeistrierung bei der Botschaft beantragen, ansonsten gilt das Kind nach dt. Recht (das wegen Ihrer Nationalität gelten dürfte) als nichtehelich und es gilt alle ganz normal.Auch der Name wenn nicht anders beantagt.Wenn Sie iregndwann zurückkehren wollen, würe ich mich schnellstmöglich an die Botschaft wenden, denn ist das Kibnd nach dt. Recht ja gar nicht existent. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.02.2004



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