Sehr geehrte Frau Bader, Sachlage: Mein "Mann" und ich leben seit 7 Jahren in Arabien. Da wir vorher in "wilder" Ehe zusammenlebten und dieses in Islamischen Laendern strengstens verboten ist, haben wir uns 2001 dazu entschlossen vor dem Islamischen Sharia Court zu heiraten. Wir haben also unser "Zusammenleben" vor dem Islamischen Gesetz legalisiert, haben diese "Sharia-Ehe" allerdings nie bei unseren Botschaften (ich bin Deutsche, mein Mann Belgier) registriert. Nun erwarten wir unser erstes Baby im Maerz das ich hier in Arabien bekommen werde. Fragen: 1. Gelten wir vor Deutschem oder Belgischen Recht als verheiratet obwohl wir uns dort nie als Eheleute registriert haben? 2. Wird das Kind den Nachnamen des Vaters oder der Mutter bekommen, wenn wir den Reisepass bei den Botschaften beantragen (wir moechten beide Nationalitaeten beantragen)? 3. Welches Familienrecht gilt ueberhaupt bei zwei Nationalitaeten die dazu noch in einem dritten Land leben? Vielen Dank fuer die Beantwortung meiner Fragen. Gruss Emilie
Mitglied inaktiv - 28.02.2004, 09:14