Frage:
Hallo liebe Redaktion, Ich habe im August entbunden und habe eine Tochter nun i
Hallo liebe Frau Bader
Ich habe im August entbunden und habe eine Tochter nun ist mein Mutterschutz zu Ende ich habe zur Zeit Urlaub von 2019 der noch Austand genommen den mein Arbeitgeber genehmigt hat . Bin nun krank geworden im Urlaub .
Wie verhält sich dort die Rechtslage muß der Arbeitgeber, mir die 14 Tage der Krankheit im anschluß. noch geben bzw. Ausbezahlen.?
Mein Antrag auf Elterngeld/ Zeit ist noch in Bearbeitung ich wollte nach den Urlaub in Elternzeit gehen.
Vielleicht können sie mir da weiter helfen.
Hld
von
Loves
am 15.10.2019, 09:56
Antwort auf:
Hallo liebe Redaktion, Ich habe im August entbunden und habe eine Tochter nun i
Hallo,
bitte die Frage neu formulieren mit genaue Angaben, wann welches Kind geboren wurde (mit Jahr) und ob und wie lange EZ bentragt wurde.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2019
Antwort auf:
Hallo liebe Redaktion, Ich habe im August entbunden und habe eine Tochter nun i
eingereicht? Hast Du da nicht Elterngeld verschenkt?
LG
Peeka, die allerdings diesbezüglich keine Ahnung hat
von
peekaboo
am 15.10.2019, 10:30
Antwort auf:
Hallo liebe Redaktion, Ich habe im August entbunden und habe eine Tochter nun i
Hallo,
Ihr habt hier evtl. Elterngeld verschenkt oder nimmt dein Mann die entsprechenden Monate?
Wusstest du nicht, dass dein Urlaubsanspruch auch nochin dem Jahr nachdem deine Elternzeit endet genommen werden kann?
Wenn du jetzt während dem Urlaub krank wirst, lass dich krank schreiben. Nimm die Tage nach dem Ende deiner Elternzeit oder lass sie dir bei Vertragsende in der EZ auszahlen.
Pass wegen dem Elterngeld auf, nicht dass du was verschenktst, wenn du die Urlaubskranktage im Anschluss an den jetzigen Urlaub nimmst.
LG luvi
von
luvi
am 15.10.2019, 10:52
Antwort auf:
Hallo liebe Redaktion, Ich habe im August entbunden und habe eine Tochter nun i
wenn du direkt am ende des mutterschutzes urlaub nimmst, läuft das unter vollzeit und du erhälst vollgehalt /(oder eben das was vor der elternzeit gegolten hat) das kannst du NICHT gleichzeitig mit elterngeld laufen lassen. in elternzeit danach kannst du gehen aber elterngeld erhälst du nicht über den zeitraum des urlaubs. macht dein partner dann diese zeit mit elterngeld? du hättest deinen urlaub bis ende nächsten jahres nehmen können.
von
mellomania
am 15.10.2019, 17:50
Antwort auf:
Hallo liebe Redaktion, Ich habe im August entbunden und habe eine Tochter nun i
Sorry aber da ist so richtig was schief gelaufen.
Erstens das wichtigste, man kann keine Elternzeit beantragen. Die teilt man dem Arbeitgeber mit und zwar in aller Regel als Mutter spätestens 1 Woche nach Geburt. Der AG hat da gar kein Mitspracherecht, der kann da nicht ablehnen. Deshalb muss da auch nichts beantragt werden.
Damit kann man dann nahtlos von Mutterschutz in die laufende Elternzeit gehen. Urlaub nimmt man vor Mutterschutz, also vor Geburt, nach der Elternzeit oder sofern der Vertrag endet lässt ihn sich dann auszahlen. Nie aber sollte man ihn zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen, denn da verliert man immer. In eurem Falle mindestens einen Monat Eltegngeld. Ausser dein Mann hat 3 Monate mindestens seit Geburt. Elterngeld dagegen beantragt man bei der Elternkasse und das auch ab Geburt. Das wird dann mit deinem Mutterschaftsgeld verrechnet. Blöde ist halt, auch mit deinem Urlaubseinkommen
Selbst wenn du also icht auf einen ychnitt von über 30 Std die Woche kommst ist das Geld weg. Und du kannst es auch nicht hinten dran hängen, denn über den 12ten Lebensmonate hinaus darf Basis-EG nur dann bezogen werden wenn der Partner mindestens 2 Monate EG bezieht.
Also so richtig sch... gelaufen. Habt ihr euch vorher nicht ausreichend informiert? Mein Rat, alle unterlageb schnappen und damit morgen zur Elterngeldkasse und schauen was zu retten ist. Und zudem beim AG anrufen welchen Status du nun hast Elternzeit oder Urlaub oder Krankenstand. Im besten Falle ist dein AG davon ausgegangen das du nach dem Mutterschutz nahtlos in Elternzeit gegangen bist.
von
Felica
am 15.10.2019, 19:56
Antwort auf:
Hallo liebe Redaktion, Ich habe im August entbunden und habe eine Tochter nun i
während der urlaub läuft!!! fällt mir gerade ein. kündigungsschutz hast du nur in der elternzeit. die läuft aber noch nicht. der AG kann dir jetzt kündigen..
von
mellomania
am 15.10.2019, 21:38
Antwort auf:
Hallo liebe Redaktion, Ich habe im August entbunden und habe eine Tochter nun i
Kündigungsschutz bis einschließlich 4 Monate nach Entbindung.
von
Felica
am 15.10.2019, 22:04
Antwort auf:
Hallo liebe Redaktion, Ich habe im August entbunden und habe eine Tochter nun i
auch wenn keine EZ genommen wird? dann hat sie Glück. ist so oder so falsch gelaufen alles.
von
mellomania
am 15.10.2019, 22:52
Antwort auf:
Hallo liebe Redaktion, Ich habe im August entbunden und habe eine Tochter nun i
Hallo,
Kündigungsschutz hat sie auch ohne Elternzeit, 4 Monate nach Geburt.
Man kann nicht sagen, dass alles schief gelaufen ist. Wenn der Vater mehr als 2 Elterngeld Monate nimmt, ist die Planung doch nicht verkehrt. Sie hat Kündigungsschutz, Vollzeit Gehalt, er hat Elternzeit und Elterngeld - vielleicht sogar höheres als sie, beide sind gleichzeitig zu Hause.
Die Verteilung 12 / 2 ist nicht bei allen Familien und muss nicht immer die beste Wahl sein.
LG luvi
von
luvi
am 16.10.2019, 01:15