Liebe Frau Bader ich bin aktuell in Elternzeit (2.Jahr unbezahlt)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Liebe Frau Bader ich bin aktuell in Elternzeit (2.Jahr unbezahlt)

Ich wollte die Elternzeit auf ein Jahr verkürzen, mein Arbeitgeber hat mir aber keine Chance gegeben.. wir sind auch schlecht auseinandergegangen er hat auch nicht gratuliert... Hab ein unbefristeten Vertrag und bin aktuell wieder schwanger 7.SSW. Kann ich die Elternzeit beenden und solange wie mein zweites Kind kommt wieder Vollzeit arbeiten. ? Oder muss der Arbeitgeber da zustimmen ?? Die suchen auch ständig nach Mitarbeitern wollen mich aber nicht zurück da wohl meine Stelle als Teamleiterin besetzt ist bis nächstes Jahr. Ich freue mich auf eine Antwort Liebe Grüße

von Mora05 am 16.06.2022, 19:41



Antwort auf: Liebe Frau Bader ich bin aktuell in Elternzeit (2.Jahr unbezahlt)

Hallo, Sie können zu Beginn des Mutterschutzes die erste EZ beenden, § 16 BEEG. Dann können Sie nach der Geburt des 2. Kindes wieder VZ arbeiten (nach dem Mutterschutz natürlich). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2022



Antwort auf: Liebe Frau Bader ich bin aktuell in Elternzeit (2.Jahr unbezahlt)

Du musst dich für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes festlegen. Eine Änderung. Egal in welche Richtung, ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Du kannst versuchen, bei einem anderen AG zu arbeiten, aber auch das ist nur mit Zustimmung deines AG möglich.

von KielSprotte am 16.06.2022, 19:50



Antwort auf: Liebe Frau Bader ich bin aktuell in Elternzeit (2.Jahr unbezahlt)

Während der EZ geht aber nur Teilzeit. Ansonsten könntest Du auch einen neuen Job suchen und dann bei Deinem alten Arbeitgeber kündigen und bis zum Mutterschutz arbeiten

von Suomi am 16.06.2022, 20:15



Antwort auf: Liebe Frau Bader ich bin aktuell in Elternzeit (2.Jahr unbezahlt)

Der AG muss zustimmen. Wenn er nein sagt zur Verkürzung dann ist nein. Du kannst bis zu 30 h nach seiner vorherigen Zustimmung woanders arbeiten . Du kannst Eine laufende elternzeit auf einen Tag vor Beginn eines neuen Mutterschutzes beenden. Da kann der AG nicht ablehnen und muss nicht zustimmen. Aber nur da

von mellomania am 16.06.2022, 20:17



Antwort auf: Liebe Frau Bader ich bin aktuell in Elternzeit (2.Jahr unbezahlt)

die gesetzliche Regelung zur Verkürzung der Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ( BEEG) in § 16 Abs. 3 Satz 3 und 4. Ohne Zustimmung des ags geht das nur zum Beginn des Mutterschutzes. Warum arbeitest du nicht Teilzeit in Elternzeit. Bei Ablehnung darfst du dann bei einer anderen Firma arbeiten. Zustimmen muss dies der AG dem auch

Mitglied inaktiv - 16.06.2022, 21:12



Antwort auf: Liebe Frau Bader ich bin aktuell in Elternzeit (2.Jahr unbezahlt)

Man legt sich für die ersten 2 Jahre fest, weil auch der AG eine gewisse Planungssicherheit braucht. Dementsprechend kann der AG eben deinen Wunsch ablehnen - er hat mit den 2 Jahren geplant und dafür jemand anderen eingestellt, der dich in der von dir angegebenen EZ vertritt. Du kannst aber bei einem anderen AG in TZ bis max 32 Std arbeiten - aber auch dort nicht VZ.

von cube am 17.06.2022, 09:46



Antwort auf: Liebe Frau Bader ich bin aktuell in Elternzeit (2.Jahr unbezahlt)

30 h. Alte Regelung. Für das jetzige Kind gelten 32 h da nach August 21 geboren (außer das 1. Kind is auch nach August 21 geboren).

von mellomania am 17.06.2022, 11:38



Antwort auf: Liebe Frau Bader ich bin aktuell in Elternzeit (2.Jahr unbezahlt)

Vielen lieben Dank, für eure Antworten. Ich werde nochmals versuchen mit meinem Arbeitgeber zu sprechen.

von Mora05 am 18.06.2022, 08:01



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Verdienst in Elternzeit

Hallo Frau Bader,  2021 bekam ich meine Tochter. Ab da habe ich Elterngeld bezogen. Dadurch dass ich selbstständig bin, habe ich das Elterngeld auf ca zwei Jahre bezogen.    Ich gehe seit Ende des Elterngeldes, wieder für 520€ arbeiten. Bin aber immer noch selbstständig, habe aber in der Zeit keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit.   Di...


Teilzeit in Elternzeit-Tarifvertrag

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...