Hallo Frau Bader, ich war auf Grund von 2 Schwangerschaften 5 Jahre im Erziehungsurlaub. Vorher wude mir ein übertarifliches Gehalt bezahlt. Hat mein Arbeitgeber das Recht nach der Elternzeit mein Gehalt auf ein tarifliches Gehalt zurückzusufen??? Oder habe ich das Recht mein ehemaligen übrtarifl. Gehalt nach der Elternzeit weiter zu erhalten??Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort Liebe Grüsse
Mitglied inaktiv - 11.06.2007, 15:32