sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine etwas komplexere Frage zum Thema Gehalt im Beschäftigungsverbot. Ich habe am 1.4.2015 angefangen zu arbeiten und am 15. Mai wurde eine Schwangerschaft festgestellt. 12. Oktober wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Entbindungstermin ist der 17. Februar 2016. Nun zu meiner Frage: ich bekomme ein Fixgehalt und eine Provision. Im Internet habe ich gefunden dass sich das Gehalt berechnet 13 Wochen vor der Schwangerschaft. Da war ich aber noch in Elternzeit, beziehungsweise habe einen Monat verlängert und so mit kein Gehalt erhalten. Auch habe ich eine Frage zum Urlaub, ich habe noch jede Menge Rest Urlaub und wollte wissen wie sich die Berechnung ergibt, wenn man sich den auszahlen lässt. Ich habe Ihnen bereits heute Mittag geschrieben aber die Frage nicht mehr gefunden, deswegen schreibe ich Ihnen erneut. Mit freundlichen Grüßen Lidale
von Lidale am 19.10.2015, 23:04