Hallo Frau Bader, mein Erziehungsurlaub läuft Ende Juni aus. Nun bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz würde Mitte September beginnen. Eigentlich wollte ich in der Zwischenzeit arbeiten, aber wie es jetzt aussieht will mich mein Arzt krankschreiben für diese Zeit. Bekomme ich Krankengeld, obwohl ich die letzten 3 Jahre nicht gearbeitet habe? Muß der Arbeitgeber das bezahlen oder übernimmt das die Krankenkasse? Würde ich dann auch MuSchaGeld bekommen? Wird bei der Berechnung das Gehalt berücksichtigt, daß ich vorher bekommen habe? Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort!! Schöne Grüße Bruni
Mitglied inaktiv - 30.04.2003, 02:14