Hallo Frau Bader,
mein erstes Kind ist im Januar 2019 geboren und ich bin in Elternzeit (und Elterngeldbezug) bis November 2020. In meiner ersten Schwangerschaft war ich ab Juli (15.SSW) im Beschäftigungsverbot.
Nun bin ich wieder schwanger, ET ist im Juli 2020.
Ich hatte nun die Idee, dass ich ab Januar "zurückkehre", die Elternzeit also beende, mir das restliche Elterngeld auszahlen lasse und wieder ins Beschäftigungsverbot komme.
Das würde sich für uns finanziell lohnen, denke ich.
Kann ich das so machen?
Wann muss ich mitteilen, dass ich zurück möchte?
Kann der Arbeitgeber dies ablehnen?
Kann ich mir das restliche Elterngeld auf einmal auszahlen lassen?
Wie wird dann das Elterngeld berechnet?
Viele Fragen - vll können Sie mir die ein oder andere beantworten oder mir sagen, an wen ich mich da am Besten wenden kann.
Liebe Grüße,
Anna
von
kabbabum
am 12.11.2019, 11:24
Antwort auf:
Erneut schwanger in der Elternzeit
Hallo,
nein.
Zum einen müsste der AG zustimmen, was er aicherlich nicht tun wird.
Zum anderen sehe ich die Problematik der Möglichkeit des Betruges zum Nachteil der Krankenkasse.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2019
Antwort auf:
Erneut schwanger in der Elternzeit
Nein kannst du nicht. Den um die EZ vorzeitig zu beenden brauchst du das OK deines AG. Warum sollte der dir das geben wenn du dann ins BV entschwindest? Vor allen wenn die Gefahr besteht das er dann auf den Kosten dafür sitzen bleibt.
Was du machen kannst ist innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Das Einkommen würde dann mit berücksichtigt werden. Genauso kannst du die EZ zum neuen Mutterschutz vorzeitig beenden, dagegen kann der AG nichts machen. Damit würdest du dann auch das volle Mutterschaftsgeld bekommen. Sonst nicht. EG solltest du dir vorzeitig dannn auszahlen weilndu sonst Geld verlierst.
Aber, so riesig wären bei dir die Unterschiede eh nicht. Den, 14 Monate EG wenn Du EG Plus bekommst und dur Monate in denen du Mutterschutz hast werden eh ausgeklammert, sprich übersprungenn und duch vorherige ersetzt.
Wenn ET im Juli, dann beginnt Mutterschutz in Juni, evtl sogar im Mai. Sprich Juli und Juni fallen sowieso schon mal raus. Mit EG Plus wäre damit auch Januar, Februar und März safe. Bliebe also April und evtl Mai. Selbst dieses nicht sicher weil genaue Daten fehlen. Im allers schlimmsten Falle hättest du also 2 Monate mit 0 € welche ins neue EG fließe, bekommst aber 10% bzw mindestens 75 € Geschwisterbonus oben drauf. Macht das bei dir dann am Ende wirklich so viel aus als das es sich lohnt für eine Kinderbetreuung zu sorgen und unter Umständen hochschwanger zu arbeiten? Den ein BV würde eine Kinderbetreuung voraussetzen und kein BV ist sicher. Wenn der AG geeignete Arbeit hat musst du arbeiten.
von
Felica
am 12.11.2019, 12:31
Antwort auf:
Erneut schwanger in der Elternzeit
Du kannst nur mit Zustimmung deines AG die Elternzeit beenden und dann auch arbeiten wollen!! Du kannst während der ez bis zu 30 std arbeiten.
Die Elternzeit zu beenden um in ein Vollzeit Beschäftigungsverhältnis zu gehen, grenzt an Betrug. Wäre das 1. Kind überhaupt betreut?
Mitglied inaktiv - 12.11.2019, 12:32
Antwort auf:
Erneut schwanger in der Elternzeit
Aber wie Felica schon schrieb, fällt das neue Elterngeld nicht so viel weniger aus.
Kind 1 geb 01/19
Kind 2 ET 07/20
Bezug mit egplus 3/20
Bezugszeitraum EG Kind 2 wäre 06/19-06/20 evtl sogar 5/19-5/20 je nach ET ob Mutterschutz im Mai beginnt
Alle Monate mit egplus und Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert und mit früheren Lohn Abrechnungen ersetzt
Unter Umständen hast du nur einen oder max 2 Monate ohne Einkommen .. Geschwisterbonus gibt es noch drauf
Mitglied inaktiv - 12.11.2019, 12:44