Frage: Elternzeitende

Hallo, Meine 3 Jährige Elternzeit läuft im September aus und leider kann ich meine frühere Arbeitsstelle wegen langer Fahrtzeit nicht mehr nachgehen. Ab September kommt auch unsere Tochter (zweites Kind) in den Kindergarten. Ich müsste mir eine neue Stelle als Teilzeitkraft suchen. Es würde eh erst Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres soweit sein. Da der Kindergarten auch nur bis 13.30 Uhr offen hat, müsste ich eh schauen ob ich etwas bekomme. Würde ich dann Arbeitslosengeld nach der Elternzeit bekommen oder wie läuft das?Muss mich der Arbeitgeber kündigen, würde aber dann blöd aussehen oder einen Auflösungsvertrag oder muss ich das Arbeitsverhältnis beenden? Habe 15 als Med. Fachangestellte in der Firma gearbeitet. Wäre für Infos sehr dankbar.

von Soleila1 am 14.02.2021, 11:00



Antwort auf: Elternzeitende

Kündoigen müssen übrigens Sie, nicht der AG.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2021



Antwort auf: Elternzeitende

Wenn DU nicht mehr deinen Vertrag erfüllen kannst, musst du kündigen. Zum Elternzeit Ende mit 3Monatsfrist

Mitglied inaktiv - 14.02.2021, 11:18



Antwort auf: Elternzeitende

Wenn du nicht zurückkehren kannst oder willst, dann musst selbstverständlich du kündigen, unter Einhaltung von Fristen. Wenn du es jetzt schon sicher weißt, dann sag deinem Arbeitgeber bescheid und auch dem Jobcenter, melde dich arbeitssuchend und bewirb dich in der Umgebung.

Mitglied inaktiv - 14.02.2021, 12:07



Antwort auf: Elternzeitende

Hast du noch EZ vom ersten Kind übrig, oder vom 2ten? Bei beiden die kompletten 3 Jahre verbraucht? Falls ja, dann EZ verlängern. Falls nein, dann bleibt dir nur das Du kündigst. Der AG kann ja seinen Vertrag erfüllen, du bist aber vertragsbrüchig wenn du dort nicht mehr arbeiten kannst oder willst. Also musst wie gesagt du kündigen. Wie du Fahrweg und Betreuung organisiert kann dem AG herzlich egal sein, das ist nicht sein Problem. Du hast alleine dafür Sorge zu tragen. Alg1 bekommst du aber nur dann wenn dein kind betreut ist. Und dann nur über die Stundenanzahl welche du arbeiten kannst und willst. Da du ja aber gar nicht vor Jahresende scheinbar arbeiten kannst oder willst, fällt ALG1 flach. Damit bist du auch nicht mehr selbstständig krankenversichert sobald die EZ endet. Sofeen du verheiratet bist kannst du evtl in die familienverdicherung, sonst musst du dich selbst versichern. Deshalb wäre es besser wenn du noch restliche EZ hast. Kümmere dich frühzeitig um eine neue Stelle. Notfalls soll halt dein Mann die Eingewöhnung machen. Den stellen mit deinen gewünschten AZ sind rar. Das wird wahrscheinlich dauern.

von Felica am 14.02.2021, 14:36



Antwort auf: Elternzeitende

Hallo, Danke für die Antwort. Habe keine Elternzeit mehr da ich bereits pro Kind schon die 3 Jahre genommen habe. Klar versuche ich wieder zu arbeiten und wenn ich keine Stelle bekomme dann müssen sie doch Arbeitslosengeld zahlen. Ich kündige weil ich nicht 1 Stunde in die Arbeit fahren kann. Wenn etwas ist mit den Kindern, bin ich nicht so schnell vor Ort also muss ich mir was in der Nähe sein. Mein Mann arbeitet voll und wir sind verheiratet.

von Soleila1 am 14.02.2021, 14:48



Antwort auf: Elternzeitende

es muss dir keiner was zahlen. diese einstellung finde ich nicht richtig! du erhälst geld, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. ansonsten eben nicht wirklich. suche einen kitaplatz für die kinder, dass du vermittelbar bist und dann hast du auch anspruch.

von mellomania am 14.02.2021, 14:51



Antwort auf: Elternzeitende

Anspruch auf alg1 gibt es nur wenn du mind 15 h/Woche zur Verfügung stehst. Und dann auch nur darüber das Geld.

Mitglied inaktiv - 14.02.2021, 15:04



Antwort auf: Elternzeitende

Hallo, mellomanie Ich bin 6 Jahre in Elternzeit gewesen und habe Die Zeit mit meinen Kindern sehr genossen. Vorher habe ich seit meinem 15 Lebensjahr Vollzeit durchgehend gearbeitet. Unser großer ist bereits im Kindergarten, die kleine kommt im September rein. Da wir umgezogen sind und ein Haus gekauft haben, würde die Fahrtstecke 1 Stunde in die Arbeit betragen und das ist mit zwei Kindern und Vollzeitjob nicht mehr machbar. Wir haben auch keine Möglichkeit das die Großeltern uns unterstützen können. Meine Frage war nur, was zu tun ist wenn ich bis September keine Stelle in Teilzeit gefunden habe. Ich spekulieren weder auf Arbeitslosengeld denn ich möchte wieder arbeiten aber ich möchte mich rechtzeitig absichern und wissen was ich tun muss wenn der Fall eintritt, dass ich keine Stelle für ca 16 Stunden in der Woche bekomme. Noch dazu kommt, dass unser Kindergarten nur bis 13.30 Uhr geöffnet hat.

von Soleila1 am 14.02.2021, 15:44



Antwort auf: Elternzeitende

Dann bekommst du für die 16 Stunden anteilig arbeitslosen Geld, es ist egal wie viel Jahre du vorher Vollzeit gearbeitet hast. Ich verbringe auch gerne Zeit mit meinen Kindern, arbeite trotzdem 25/30 stunden einfach weil ich nicht abhängig von meinem Mann sein will

von misses-cat am 14.02.2021, 15:51



Antwort auf: Elternzeitende

Sofern dein AG aber mehr als 15 Mitarbeiter hat, muss er dir eine TZ-Stelle bieten. Außer er kann gut begründen warum das nicht möglich ist. Auch diese Option steht dir zu. Das dein Fahrweg wegen des Umzuges erst so lange ist, wusstet ihr ja. Ebenso das der neue KiGa-Platz scheinbar erst im September ist. Auch das der KiGa-Platz nur bis mittag geht. Alles Dinge für die dein AG eben nichts kann. Übrigens, ich pendel selbst pro Strecke fast 1 Std, habe auch 2 Kinder von denen eines unter 2 ist. Geht alles. Zumal es ja zwei Elternteile gibt. Ich sehe nämlich nicht ein warum immer nur die Frau die gelackmeierte ist. Im Notfall muss man sich dann eben um eine Randstundenbetreuung kümmern.

von Felica am 14.02.2021, 15:54



Antwort auf: Elternzeitende

Hallo, ja wir wussten alles und ich beschwere mich auch nicht. Die Fahrerei würde sich bei einem Teilzeitjob nicht rentieren. Schon alleine die Benzin und Verschleißkosten vom Auto. Und im Notfall möchte ich auch in der Nähe meiner Kinder sein und nicht ne Stunde b.z.w 2 Stunden am Tag mit dem Auto fahren. Es ist alles in Ordnung. Es muss jeder für sich entscheiden.

von Soleila1 am 14.02.2021, 16:24



Antwort auf: Elternzeitende

Es gibt mehrere Möglichkeiten. A) alter Arbeitsvertrag lebt wieder auf und dein Mann betreut nachmittags die Kinder. Oder ihr sucht nach einer Tagesmutter, die das nachmittags macht. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ihr die Einzigen in der Kita seit, die eine Nachmittagsbetreuung tageweise wünschen. Nur um das zu bekommen muss man es fordern. Zu allererst in der Kita selbst und dann bei der Gemeinde/Stadt. Und sollte es eine Kita in der Nähe geben welche länger geöffnet hat, dann wäre das die Alternative zur jetzigen. Und wenn keine Tagesmutter gefunden wird, dann stellt ihr jemanden ein und rechnet es übers Jugendamt ab. B) Jetzt schon nach einem neuen Job suchen welcher Wohnortnah ist. Im besten Fall müsstest du doch von 8-13 Uhr arbeiten können, insofern die Kinder von 7:30-13:30 Uhr betreut werden. Sollte die Frühdienstbetreuung noch nicht gebucht worden sein, würde ich das auf jeden Fall machen, denn um 8 wirst du vermutlich anfangen müssen zu arbeiten. Oder kann dein Mann immer die Kinder morgen fertig machen und weg bringen? Und solltest du 1-2 Nachmittage arbeiten müssen, dann siehe oben. C) Mobiler Pflegedienst. Da kannst du deine Zeiten einteilen. Auch da würde ich mich frühzeitig um eine Arbeit kümmern. Und ggf. auch Dienst am Wochenende machen, insofern der Papa dann zuhause ist. Wenn du überhaupt ALG bekommst, dann nur so viel, wie du arbeiten kannst. Kündigst du bei deinem AG gibt es eine 3-monatige Sperre. Ohne EZ musst du dich selbst krankenversichern (ca.180€/mtl.), außer du kannst bei deinen Mann mit versichert werden. Wie sind denn die Arbeitszeiten von deinem Mann? Kann er sich nicht ggf. mehr um die Kinder kümmern bis du einen Arbeitsplatz Vorort hast? Würdest fu geplant nach der EZ wechseln könntest du ein Aufhebungsvertrag anstreben. Ggf. macht dein AG es auch vorher, wobei ich glaube, dass es dann wieder eine Sperre gibt.

von Ani123 am 14.02.2021, 17:04



Antwort auf: Elternzeitende

Wenn du selbst kündigst, kann dir das Arbeitsamt eben eine Sperrfrist auferlegen. Vielleicht finden sie deine Begründung für die Kündigung aber auch gerechtfertigt. Ich würde mich dort einfsach mal melden, die Situation schildern. Sachbearbeiter entscheiden ja auch verschieden. Fakt ist aber, dass es ALG2 erst gibt, wenn du dem Abreitsmarkt über Vefügung stehst und nur über den Umfang, in dem du arbeiten könntest.

von roza_soza am 14.02.2021, 18:08



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