Mutterschutz 25 Tage nach Elternzeitende

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz 25 Tage nach Elternzeitende

Hallo Frau Bader, ich war bis 31.10.22 in Elternzeit, danach im BV und ab 25.11.22 in Mutterschutz. Das Mutterschutzgeld wird ja anhand vom Gehalt der letzten drei Monate berechnet. Zählen dabei die letzten drei Monate, also September, Oktober, November oder die letzten drei Monate in denen ich vor der Elternzeit Gehalt erhalten habe? Ich habe noch eine zweite Frage: Das Elterngeld berechnet sich ja am Einkommen der letzten 12 Monate. Zählt dabei auch das Mutterschaftsgeld als Einkommen? Mit freundlichen Grüßen Winterbauch

von Winterbauch2022 am 23.11.2022, 11:08



Antwort auf: Mutterschutz 25 Tage nach Elternzeitende

Hallo, wird ermittelt nach dem üblichen Lohn (den Sie ohne Mutterschutz erhalten hätten). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2022



Antwort auf: Mutterschutz 25 Tage nach Elternzeitende

Das Mutterschaftsgeld zählt als Lohnersatzleistung nicht zum Elterngeld

von MamaausM2 am 23.11.2022, 12:33



Antwort auf: Mutterschutz 25 Tage nach Elternzeitende

Das Elterngeld bemisst sich aus den 12 Monaten vor neuen Mutterschutz. Monate mit Elterngeld kannst du aber ausklammern lassen bis das ältere Kind 14 Monate alt ist

von MamaausM2 am 23.11.2022, 12:38



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