Danke für die schnelle Antwort, habe ich Sie richtig verstanden? Ich erhalte jetzt auch beim zweiten Kind Mutterschaftsgeld und Elterngeld in der gleichen Höhe wie mit der ersten Tochter(6 mon.alt)? Oder habe ich da pausen zwischen zwischen drinn? Mein Arbeitgeber ist derzeit verstorben sodass der andere Chef mich nicht mehr übernehmen kann.
von
Phänomen
am 19.11.2014, 17:49
Antwort auf:
Elternzeit und wieder Schwanger !
Hallo,
wenn er die Firma übernimmt, muss er Sie mit übernhemen - oder hat er gekündigt u Sie haben nichts gemacht? Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis oder nicht?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2014
Antwort auf:
Elternzeit und wieder Schwanger !
Wann ist denn der ET Termin des neuen Babies? Von da musst du doch 12 Monate zurück rechnen.Die Monate zwischen Ende Elterngeldbezug vom ersten Kind und Beginn des neuen Mutterschutzes werden als 0-Runden berechnet.da hast du ja kein Einkommen.hast du in den 12 Monaten vor ET Elterngeld bezogen, beispielsweise 5 Monate lang, werden diese nicht gerechnet sondern dann 5 Monate vom alten Gehalt einberechnet.
von
allmountain
am 19.11.2014, 23:49
Antwort auf:
Elternzeit und wieder Schwanger !
Mein zweiter Chef übernimmt höchstwahrscheinlich die Firma und ich bin für drei jahre in Elternzeit, habe aber für ein jahr Elterngeld beantragt. Ich habe mir jetzt nach zwei Schwangerschaft Tests einen Termin geben lassen beim Frauenarzt. Deshalb weis ich nicht was und wie. Vielen dank für die Auskünfte.
von
Phänomen
am 20.11.2014, 15:40
Antwort auf:
Elternzeit und wieder Schwanger !
Hallo,
Ich hoffe Du liest das noch. Du hörst Dich recht verzweifelt an, und ich hoffe, Dich ein wenig beruhigen zu können.
Wie viele Monate werden denn Deine Kinder ungefähr auseinander sein?
Ich habe das so verstanden, dass Dein Baby 6 Monate ist, und Du wieder schwanger bist. Dann werden die Kinder etwa 6 Monate auseinander sein.
Dann hast Du ja echt Glück gehabt, zumindest was das Elterngeld betrifft.
Bei 15 Monaten Altersabstand wirst Du in etwa das gleiche Elterngeld wie bei Deinem ersten Kind erhalten.
Fürs Elterngeld gelten immer die 12 Monate vor der Geburt, Mutterschutzzeiten, sowie Elterngeldmonate werden bei der Berechnung ausgeschlossen.
Bei Kinder mit kurzem Altersabstand gibts auch noch den Geschwisterbonus, das sind mind. 75 Euro bzw. 10% des Elterngeldes zusätzlich.
Wie meinst Du das, dass Dein Chef Dich nicht übernehmen kann? Hat er Dir gekündigt? Oder wolltest Du in der Elternzeit arbeiten, und er hat jetzt keine Arbeit für Dich. Kündigen kann er Dir normalerweise nämlich nicht, wenn Du schwanger bist.
Luvi
von
luvi
am 21.11.2014, 01:34
Antwort auf:
Elternzeit und wieder Schwanger !
Mein zweiter Chef übernimmt höchstwahrscheinlich die Firma und ich bin für drei jahre in Elternzeit, habe aber für ein jahr Elterngeld beantragt. Ich habe mir jetzt nach zwei Schwangerschaft Tests einen Termin geben lassen beim Frauenarzt. Deshalb weis ich nicht was und wie. Vielen dank für die Auskünfte.
von
Phänomen
am 24.11.2014, 11:56