Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Fragen: Zu mir: - PTBS -> AU -> Aussteuerung durch KK (Reha abgelehnt, noch im Widerspruch)-> Nahtlosigkeitsregelung (NLR für 1 Jahr gewährt) - verheiratet, schwanger (7. Monat), ET 01/17 Bitte helfen Sie mir... 1. Welche Sozialleistungen stehen mir im Mutterschutz zu? 2. Wie sieht das mit Elternzeit aus? 3. Wie sieht es mit Elterngeld (bei NLR) aus? Ist es überhaupt sinnvoll Elterngeld zu beantragen (oder Ehepartner ?!?)? -------------------------------------------------- (IHRE ANTWORT) Hallo, 1. Das kommt auf den Verdienst ihres Ehemannes an 2. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit 3. Ohne Einkünfte kann man den Pauschalbetrag von 300 € im Monat erhalten Liebe Grüße NB Antwort von Nicola Bader am 08.11.2016 ---------------------------------------------------- FR. BADER ich glaube sie haben das missverstanden - ich beziehe kein KG mehr, da aufgrund langer AU ausgesteuert (aber weiterhin AU)! --> b i t t e antworten Sie nochmals, besonders zu 2 und 3. zu 1. Mein Mann Verdient ausreichend zu 2. Ich habe einen Arbeitgeber (!) - also wie verhält sich das nun mit der Elternzeit? Macht es Sinn diese zwischen uns aufzuteilen d.h. die bestmöglichste Aufteilung und längerandauernde EZ (und ggf. den höheren Betrag) zu erzielen (wir beide/nur ich/nur mein Mann in EZ)? zu 3. Mir wurde ja nun 1 Jahr ALG 1 (aufgrund Nahtlosigkeitsregelung - Reha -Antrag läuft, wenn Reha abgelehnt wird müsste ich EMR beantragen) gewährt. a) Sind das (NLR/ALG/EMR) keine Einkünfte? b) Gibt es da einen Unterschied zw. NLR und ALG (also dass ich ggf. wenn über Reha entschieden wurde den ALG1 - Anspruch verlängern kann)??? c) Ist es hier auch sinnvoller auf die private BU zurückzugreifen (bspw. man lässt ALG ruhen)? Oder macht das keinen Unterschied ob BU+Elterngeld / ALG+ EG oder BU+ALG+EG (also wird da irgendwie verrechnet)??? Vielen, vielen Dank nochmals! MfG, Mandy

von Mandy_83 am 09.11.2016, 13:38



Antwort auf: Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

Hallo, 2. Wenn Sie doch ausgesteuert sind, bedeutet das, dass Sie weiter krank sind, aber keine Leistungen erhalten. Wenn Sie nun in Elternzeit gehen, haben Sie die Möglichkeit, Elterngeld zu erhalten. Wenn Ihr Mann arbeitet und Sie in der letzten Zeit kein Einkommen hatten, ist es finanziell doch auf jeden Fall besser, wenn Ihr Mann in Elternzeit geht, es kommt dann darauf an, ob die Einnahmen aus EG dann ausreichen. a) + b) Für das Elterngeld zählte dies als null und ist nicht relevant. Arbeitslosengeld 1 können Sie nach der Geburt nur erhalten, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen c) Das kann man Pauschalen aus der Ferne nicht sagen. Es ist ja auch nur Variante 1 machbar. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.11.2016



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